Verhalten im Notfall

rotes Telefon
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Was ist zu tun, wenn eine bewaffnete Person im Gebäude ist oder wenn Schüsse zu hören sind?

  • Sich in einem Raum einschließen, weg von Fenster und Türen.
  • Nicht die Aufmerksamkeit des Täters auf sich ziehen, Handy leise stellen.
  • Oder – falls möglich: Sofort das Gebäude fluchtartig verlassen. Achtung: Nur fliehen, wenn relativ sicher ist, dass man dem Täter nicht begegnet. Vorsicht: Durch den Widerhall des Schalls kommen Schüsse manchmal aus einer anderen Richtung, als es zunächst scheint. Achten Sie darauf, nicht zum Gefahrenherd zu laufen.
  • Wenn Sie in Sicherheit sind, sofort die Polizei alarmieren (110).
  • Personen in den entsprechenden Gebäuden warnen, sich einzuschließen und zu warten, bis Entwarnung kommt, ohne sich selbst zu gefährden.
  • Sofort die TU-Notrufnummer 16 4444 informieren.