Wichtige Grundsätze des Hessischen Datenschutzgesetzes

  • Die Verarbeitung der Daten ist zulässig, wenn der/die Betroffene zugestimmt hat oder eine Rechtsvorschrift dies gestattet.
  • Das Speichern der Daten ist mitzuteilen.
  • Den Betroffenen muss Auskunft über ihre gespeicherten Daten erteilt werden.
  • Den Betroffenen muss mitgeteilt werden, an wen ihre Daten regelmäßig weitergegeben werden.
  • Unrichtige Daten sind zu berichtigen.
  • Bestrittene Daten sind zu sperren. Überflüssige Daten oder unzulässige Daten sind zu löschen.
  • Die Daten sind vor Missbrauch zu schützen.

Der Hessische Datenschutzbeauftragte