- Die Verarbeitung der Daten ist zulässig, wenn der/die Betroffene zugestimmt hat oder eine Rechtsvorschrift dies gestattet.
- Das Speichern der Daten ist mitzuteilen.
- Den Betroffenen muss Auskunft über ihre gespeicherten Daten erteilt werden.
- Den Betroffenen muss mitgeteilt werden, an wen ihre Daten regelmäßig weitergegeben werden.
- Unrichtige Daten sind zu berichtigen.
- Bestrittene Daten sind zu sperren. Überflüssige Daten oder unzulässige Daten sind zu löschen.
- Die Daten sind vor Missbrauch zu schützen.
Der Hessische Datenschutzbeauftragte