Studienbedingungen für behinderte und chronisch kranke Studierende an der Technischen Universität Darmstadt

für Rollstuhlbenutzer/innen, Gehbehinderte

Die Technische Universität Darmstadt ist überwiegend zugänglich für Mobilitätsbehinderte.

Eine vollständige Übersicht über die Zugänglichkeit der Hochschule existiert derzeit leider noch nicht. Auskünfte über die Zugänglichkeit einzelner Gebäude erteilt der Beauftragte für Behindertenfragen der Hochschule. Bei Bedarf kann eine gemeinsame Begehung/Berollung durchgeführt werden. Der Beauftragte für Behindertenfragen wird sich für Sie um notwendige individuelle Anpassungsmaßnahmen bemühen. Nehmen Sie deshalb möglichst früh Kontakt mit dem Behindertenbeauftragten auf.

für Hörgeschädigte

Es ist auf jeden Fall empfehlenswert, dass Sie sich rechtzeitig mit Ihren Dozenten/innen in Verbindung setzen, z.B. um einen evtl. Einsatz eines Overheadprojektors und/oder die frühzeitige Zurverfügungstellung entsprechender Manuskripte zu klären.

Studienleistungen und Prüfungen

Nach § 3 Abs.4 des Hessischen Hochschulgesetzes haben die Hochschulen die besonderen Bedürfnisse behinderter Studierender zu berücksichtigen. Um bei der Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen eine Annäherung der Ausgangsbedingungen zu erreichen, sind der jeweiligen Behinderung entsprechende, angemessene Bedingungen zu schaffen.

Es ist ratsam, sich rechtzeitig mit dem Prüfungsausschuss sowie dem Prüfer/der Prüferin in Verbindung zu setzen und ggf. die Unterstützung des Beauftragten für Behindertenfragen in Anspruch zu nehmen.

Modifikationen, die beantragt werden müssen, können u.a. sein: Schriftliche Ergänzungen mündlicher Prüfungen für Hörbehinderte mit Sprachbehinderungen, Zeitverlängerungen für Hausarbeiten und Klausuren, Gewährung von Schreibhilfen, Abänderungen von Praktikumsbestimmungen.