Zulassung zum Studium

In zahlreichen Studienfächern bestehen Zulassungsbeschränkungen (siehe Broschüre „info Studium“ oder im Internet der TU Darmstadt unter “Studieninteressenten"). Aufgrund Ihrer Behinderung können Sie zur Verbesserung Ihrer Zulassungschancen folgende Anträge stellen:

  • Der Härtefallantrag ermöglicht eine sofortige Zulassung zum Studium; der Nachweis der Schwerbehinderung allein reicht jedoch für die Anerkennung als Härtefall nicht aus. Besondere gesundheitliche Umstände, die eine sofortige Zulassung erfordern, sind u.a. eine fortschreitende Erkrankung/Behinderung, die eine längere Wartezeit unzumutbar macht und/oder der Tatbestand, dass gerade der gewählte Studiengang eine erfolgreiche berufliche (Wieder-)Eingliederung verspricht. Die gesundheitlichen Umstände müssen durch ein fachärztliches Gutachten belegt werden.
  • Mit dem Antrag auf Nachteilsausgleich können Sie u.a. eine Verbesserung der Durchschnittsnote und/oder der Wartezeit erwirken. Dies ist der Fall, wenn Sie z.B. aufgrund längerer Krankheit schulische Ausfallzeiten und eine dadurch bedingte Verschlechterung der Schulnoten nachweisen können. Dazu sind u.a. fachärztliche und ggf. Schulgutachten vorzulegen.
  • Einen Antrag auf bevorzugte Berücksichtigung des ersten Studienortwunsches können Sie stellen, wenn Sie sich bei der ZVS (Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen) um einen Studienplatz bewerben und wenn Sie aus gesundheitlichen, besonderen familiären, wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen an einen bestimmten Studienort gebunden sind. In der Regel reicht das Einreichen einer amtlich beglaubigten Kopie des Schwerbehindertenausweises. Gesundheitliche Umstände müssen durch ein fachärztliches Gutachten belegt werden.