1. Auftritt und Position von studentischen Universitätsgruppen werden zumindest indirekt der Technischen Universität Darmstadt zugerechnet. Die Unterstützung der studentischen Gruppen durch die von der Universität bereitgestellte Infrastuktur soll von der Einhaltung von Mindeststandards abhängig gemacht werden. Diese Funktion hat die Akkreditierung.
2. Von einer studentischen Gruppe wird ausgegangen, wenn sie wesentlich von studentischen Mitgliedern der Technischen Universität Darmstadt getragen wird und für sie tätig wird. Das Akkreditierungsverfahren gilt nicht für politische Studierendengruppen. Diese sind Gruppen, die für ihre Mitgliedergruppe in Hochschulwahlen kandidieren. Solche Gruppen werden nicht akkreditiert, da der Bereich der inneruniversitären Willensbildung vom Akkreditierungsverfahren ausgenommen sein soll.
3. Entsprechend der Präambel der Grundordnung der Technischen Universität Darmstadt werden folgende Kriterien für eine Akkreditierung zugrunde gelegt:
4. Die Akkreditierung einer Gruppe ist zunächst auf drei Jahre befristet. Sie kann entzogen werden, wenn die Voraussetzungen der Akkreditierung weggefallen sind oder dem Ansehen der Technischen Universität Darmstadt Schaden droht oder zugefügt wurde.
5. Die Nutzung des Logos der Technischen Universität Darmstadt (Athene) ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung gestattet.
6. Die Akkreditierung erfolgt anhand der oben gennaten Grundsätze durch den Präsidenten der Technischen Universität Darmstadt. Die Gruppen verpflichten sich zur Einhaltung der hier niedergelegten Grundsätze. Ein Rechtsanspruch auf Akkreditierung besteht nicht.
7. Akkreditierte Gruppen erhalten im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen die Möglichkeit