Grundsätze für die Akkreditierung studentischer Universitätsgruppen

1. Auftritt und Position von studentischen Universitätsgruppen werden zumindest indirekt der Technischen Universität Darmstadt zugerechnet. Die Unterstützung der studentischen Gruppen durch die von der Universität bereitgestellte Infrastuktur soll von der Einhaltung von Mindeststandards abhängig gemacht werden. Diese Funktion hat die Akkreditierung.

2. Von einer studentischen Gruppe wird ausgegangen, wenn sie wesentlich von studentischen Mitgliedern der Technischen Universität Darmstadt getragen wird und für sie tätig wird. Das Akkreditierungsverfahren gilt nicht für politische Studierendengruppen. Diese sind Gruppen, die für ihre Mitgliedergruppe in Hochschulwahlen kandidieren. Solche Gruppen werden nicht akkreditiert, da der Bereich der inneruniversitären Willensbildung vom Akkreditierungsverfahren ausgenommen sein soll.

3. Entsprechend der Präambel der Grundordnung der Technischen Universität Darmstadt werden folgende Kriterien für eine Akkreditierung zugrunde gelegt:

  • a. Beachtung der hochschulrechtlichen Vorgaben und der Grundordnung der Technischen Universität Darmstadt;
  • b. Der Förderung der aktiven Beteiligung der Mitglieder an der universitären Selbstverwaltung;
  • c. Förderung und Durchsetzung der Geschlechtergerechtigkeit in den Entscheidungsstrukturen (Gender Mainstreaming);
  • d. Diskriminierungsfreier Zugang zur Vereinigung ist möglich;
  • e. Demokratische Binnenorganisation;
  • f. Bekenntnis zur Gewaltfreiheit und Unterstützung der Politik der Technischen Universität Darmstadt als „Gewaltfreie Universität“;
  • g. Gemeinnützigkeit im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung;
  • h. In der Regel Registrierung als eingetragener Verein. Ausgenommen hiervon sind lokale Untergliederungsgruppen bundesweiter Vereine, wenn ein studentisches Universitätsmitglied als verantwortlicher Ansprechpartner der lokalen Gruppe benannt ist.

4. Die Akkreditierung einer Gruppe ist zunächst auf drei Jahre befristet. Sie kann entzogen werden, wenn die Voraussetzungen der Akkreditierung weggefallen sind oder dem Ansehen der Technischen Universität Darmstadt Schaden droht oder zugefügt wurde.

5. Die Nutzung des Logos der Technischen Universität Darmstadt (Athene) ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung gestattet.

6. Die Akkreditierung erfolgt anhand der oben gennaten Grundsätze durch den Präsidenten der Technischen Universität Darmstadt. Die Gruppen verpflichten sich zur Einhaltung der hier niedergelegten Grundsätze. Ein Rechtsanspruch auf Akkreditierung besteht nicht.

7. Akkreditierte Gruppen erhalten im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen die Möglichkeit

  • Räume der Technischen Universität Darmstadt zu Sonderkonditionen anzumieten,
  • Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit ihrer Gruppe zu erhalten, z. B. Plakate nach Absprache mit den zuständigen Stellen auf dafür zur Verfügung gestellten Flächen anzubringen,
  • eigene Seiten auf einer www-Seite der Technischen Universität Darmstadt zu verlinken (Für diesen Fall verpflichten sich die Gruppen, ein eigenes Impressum nach § 6 TDG bzw. § 10 MDStV einzurichten und die Technische Universität Darmstadt von allen Ansprüchen Dritter bezüglich der www-Seiten freizustellen. Die Gruppen sind ausschließlich selbst für ihre Seiten verantwortlich.