Erlaubnis zum Führen von Dienstfahrzeugen

Wann wird eine Erlaubnis zum Führen von Dienstfahrzeugen benötigt?

  • Eine Fahrerlaubnis benötigt, wer landeseigene und/oder Drittmittel-Fahrzeuge innerhalb und außerhalb des Geländes der TU Darmstadt fahren soll.

Wer kann eine Erlaubnis zum Führen von Dienstfahrzeugen erhalten?

  • Beschäftigte der TU Darmstadt, die Inhaber/in einer gültigen deutschen oder EU- oder EWR-Fahrerlaubnis (Führerschein) sind. Ob ein anderer ausländischer oder ein internationaler Führerschein für die Fahrerlaubnis genügt, muss im Einzelfall geprüft werden.
  • Studierende, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis zur TU Darmstadt stehen, können keine Fahrerlaubnis erhalten.

Welche Fahrzeuge sind Dienstfahrzeuge?

  • Dienstfahrzeuge sind alle Fahrzeuge der TU Darmstadt, die entweder im Eigentum des Landes Hessen stehen oder durch Drittmittel erworben wurden und die TU Darmstadt bzw. der jeweilige Fachbereich/das jeweilige Fachgebiet als Halter des Fahrzeugs eingetragen ist.

Wie wird eine Erlaubnis zum Führen von Dienstfahrzeugen beantragt? Welche Unterlagen sind Voraussetzung zur Erteilung?

  • Antrag durch den bzw. die (direkte/n) Vorgesetzte/n
  • Vorlage einer gültigen Fahrerlaubnis im Original (eine Kopie ist dem Antrag beizufügen)

Wie lange ist eine Fahrerlaubnis gültig?

  • Die Fahrerlaubnis ist jederzeit widerruflich, befristet für die Dauer des Arbeitsverhältnisses und beschränkt sich grundsätzlich auf die aktuell ausgeübte Tätigkeit.