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Strahlenschutz

Ziel des Strahlenschutzes ist es, den Menschen und die Umwelt vor den schädigenden Wirkungen ionisierender und nicht ionisierender Strahlung zu schützen, sei es aus natürlichen oder künstlichen Strahlenquellen. Um ionisierende Strahlung geht es beispielsweise in der Röntgentechnik sowie beim Umgang mit radioaktiven Stoffen in der Kerntechnik. Um nichtionisierende Strahlung handelt es sich beispielsweise bei ultravioletter oder elektromagnetischer Strahlung (z. B. Mobilfunk). Das gilt natürlich besonders für eine Einrichtung wie die TU Darmstadt, an der an verschiedenen Stellen (z. B. Forschung) häufig mit Strahlung gearbeitet wird.

Die Zuständigkeiten im Bereich Strahlenschutz sind genau geklärt. Es gibt einen

- Strahlenschutzverantwortlichen: Präsident der TU Darmstadt, Professor Dr. Hans Jürgen Prömel

- Strahlenschutzbevollmächtigten: Leiter des Dezernats IV, Dr. Andreas Stascheck

- Strahlenschutzbeauftragten: Dipl.-Ing. Günter Simon

- Laserschutzbeauftragte