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Tarifabschluss 2011/2012 an der TU Darmstadt

Die Tarifvereinbarung beinhaltet, dass die Tarif-Beschäftigten der TU Darmstadt rückwirkend ab April 1,5 Prozent, ab März 2012 weitere 2,6 Prozent mehr Gehalt erhalten.

Ein weiterer Bestandteil des Tarifergebnisses ist eine Einmalzahlung in Höhe von 360 Euro, die spätestens mit dem Juli-Gehalt ausgezahlt wird. Auszubildende erhalten eine Einmalzahlung von 120 Euro. Die Tariferhöhung entspricht dem mit dem Land Hessen für die Landesbeschäftigten erzielten Ergebnis. „Mit der Tarifeinigung wird für die Beschäftigten der TU Darmstadt der Anschluss an das hessische Tarifergebnis gehalten. Dies ist ein positiver Punkt“, so der Verhandlungsführer Thomas Winhold (ver.di Hessen). Carmen Ludwig, stellvertretende Vorsitzende der GEW Hessen, ergänzt: „Die Tarifrunde 2011 an der TU Darmstadt hat aber auch gezeigt, dass die seit 2010 bestehende Tarifautonomie der Universität bisher für die Beschäftigten nichts gebracht hat. Denn die Tariferhöhung hätten die Beschäftigten der TU auch erhalten, wenn sie Beschäftigte des Landes geblieben wären.“

Der Tarifabschluss gilt, ebenso wie mit dem Land Hessen vereinbart, bis Ende 2012.

Die Tarifvertragsparteien vereinbarten zudem, auf die unbefristete Übernahme von Auszubildenden hinzuwirken, soweit nicht über Bedarf ausgebildet wurde. Über die Umsetzung dieser Vereinbarung zur Übernahme von Auszubildenden legt die TU Darmstadt den Gewerkschaften einen Bericht vor, der einer gemeinsamen Bewertung unterzogen wird.

Darüber hinaus verzichten die Tarifvertragsparteien auf eine Staffelung der Abschlussprämien für Auszubildende an der TU Darmstadt nach Abschlussnoten. Es bleibt bei der bisherigen Regelung, wonach das erfolgreiche Bestehen der Abschlussprüfung unabhängig von der Abschlussnote mit 400 Euro belohnt wird. „Für die Auszubildenden konnte erreicht werden, dass die gute Praxis bei der einheitlichen Abschlussprämie an der TU Darmstadt beibehalten wird“, so Thomas Winhold abschließend.

Hintergrund: Seit 2010 ist die TU Darmstadt hinsichtlich der Gestaltung der Arbeitsbedingungen in Tarifverträgen autonom. Seither gilt für die Beschäftigten nicht mehr automatisch das, was für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im hessischen Landesdienst gilt. Das heißt, dass auch jede Einkommensentwicklung zwischen Gewerkschaften und Universitätsleitung ausgehandelt werden muss.

(gemeinsame Pressererklärung GEW und ver.di)

Weitere Informationen zur Tarifrunde 2011finden Sie hier:...

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Informationen zum Templiner Manifest finden SIe hier:

Ein Bericht vom Follow-Up-Kongress zum Templiner Manifest „Gute Forschung und Lehre – gute Arbeit: Zwei Seiten einer Medaille“ am 21. Januar in Berlin kann jetzt im Internet abgerufen werden: http://www.gew.de/Bericht_vom_Follow-up-Kongress.html. Dort haben wir auch eine Reihe schöner Fotos vom Kongress eingestellt. Die in Berlin gezeigten Präsentationen sind dort ebenfalls abrufbar.

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