Die Vergabe von Forschungsgeldern ist an Auflagen gebunden, die ethische Aspekte des Forschungsvorhabens betreffen. Das gilt insbesondere für Forschungsvorhaben, die Untersuchungen am Menschen oder an vom Menschen entnommenem Material beinhalten oder einen sensiblen Umgang mit Daten erfordern.
Projekte, die diese Themenfelder tangieren, müssen bei der Beantragung einer Prüfung unterzogen werden. Hierfür hat der Senat der TU Darmstadt eine interdisziplinäre, an den Anforderungen einer technischen Universität ausgerichtete Ethikkommission eingesetzt, die prüft, ob ethischen Bedenken gegen die Durchführung Ihres Forschungsvorhabens bestehen.
Die Ethikkommission arbeitet auf der Grundlage des geltenden Rechts und der einschlägigen Berufsregeln einschließlich der wissenschaftlichen Standards. Sie berücksichtigt einschlägige nationale und internationale Empfehlungen.
Auch wenn Sie für die Beantragung des Projekts keine Bestätigung benötigen, laden wir Sie ein, ethische Fragen, die im Rahmen ihrer Forschungsprojekte entstehen, zu prüfen. Hierzu halten wir auf dieser Webseite eine Checkliste bereit. Bei Fragen zu Ihrer Verantwortung und auch zu gesellschaftlichen Folgen Ihrer Forschung können Sie aber auch das persönliche Gespräch mit der Kommission suchen. Der Diskurs um die Folgeeinschätzung der Forschung sollte zur wissenschaftlichen Kultur gehören, die wir an der TU Darmstadt pflegen.
Wenn Sie nicht sicher sind, wann Sie die Ethikkommission anrufen müssen, hilft Ihnen die WebSeite Zuständigkeiten zu einer ersten Orientierung.
Die Ethikkommission ist nicht zuständig für Fragen zum wissenschaftliches Fehlverhalten. Für diese Fragen steht Ihnen die Vertrauensperson zur Verfügung.