Zuständigkeit

Wann ist es erforderlich, die Ethikkommission anzurufen?

Planen Sie, im Rahmen Ihres Vorhabens Forschung an Menschen oder menschlichem Material vorzunehmen? Erheben Sie Daten?

Kriterien, wann ein Forschungsvorhaben auf die ethische unbedenkliche Durchführung hin überprüft werden sollte, sind:

  • Werden Menschen Gefahrenstoffen oder anderen körperlichen Gefahrensituationen ausgesetzt?
  • Ist zu erwarten, dass die Studie bei den Teilnehmer/innen Schmerz, psychischen Stress, Furcht, Erschöpfung oder andere negative Effekte hervorruft, die über das im Alltag zu erwartende Maß hinausgehen?
  • Werden Personen beteiligt sein, die einer besonders verletzlichen Gruppe angehören? Können sich beteiligte Personen durch die Forschung in ihrer Privatsphäre gestört fühlen?
  • Werden personenbezogene Daten erhoben, deren Sicherung besonderer Maßnahmen bedarf?
  • Können Teilnehmende aus Gründen, die im Forschungsvorhaben liegen, bei der Einwilligung nicht vollständig informiert sein?
  • Sind in den Phasen der Erhebung, Verarbeitung, Archivierung bis hin zur Löschung von Daten für Personen kritische Auswirkungen, Situationen zu erwarten?

Wann müssen Sie nicht, aberkönnen Sie die Ethikkommission anrufen:

  • Benötigen Sie zu den genannten Punkten Rückmeldungen?
  • Besteht weiterer Diskussionsbedarf zu den geplanten Forschungen?

Auch jenseits dieser von den Geldgebern geforderten Kriterien kann Ihnen der Austausch mit der Ethikkommission helfen, Sie für mögliche Gefahren zu sensibilisieren, die durch Ihre Forschung entstehen könnten und sich abzusichern, indem Sie Ihr Forschungsvorhaben mit Hilfe unserer Checkliste prüfen. Auf Basis dieser Checkliste können Sie Ihr Vorhaben auch ohne ein Votum der Kommission einzufordern einfach nur anmelden – oder Sie können auf der Basis der Checkliste mit uns das Gespräch suchen.