Die TU Darmstadt ist bestrebt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei der Beschaffung von Landesbedienstetenwohnungen behilflich zu sein. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass die TU Darmstadt kein Besetzungsrecht hat, sondern dem dafür zuständigen Regierungspräsidenten lediglich Wohnungsbewerber vorschlagen kann. Die Vergabe richtet sich nach den Wohnungsfürsorgerichtlinien.