Neben der Forschung und der Lehre ist die Weiterbildung eine Kernaufgabe der Hochschule (Hessisches Hochschulgesetz (HHG), § 3 (1)).
Dabei liegt der Fokus zum einen an der Weiterbildung des eigenen Personals (HHG § 3 (3)).
und dem Angebot von weiterbildenden Studien zur wissenschaftlichen Vertiefung und Ergänzung berufspraktischer Erfahrungen (HHG § 21).