Strahlenschutz und Controlling Dezernat IV
Strahlenschutzorganisation
Betriebliche Organisation des Strahlenschutzes
Strahlenschutzverantwortlicher ist, wer einer Genehmigung nach Atomgesetz (AtG), Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), Röntgenverordnung (RöV) oder einer Anzeige nach Röntgenverordnung (RöV) bedarf.
Strahlenschutzverantwortlicher der Technischen Universität Darmstadt nach Maßgabe des § 31 StrlSchV und des § 13 RöV ist der Präsident der Technischen Universität Darmstadt.
Der Präsident der Technischen Universität Darmstadt hat einen Strahlenschutzbevollmächtigten bestellt, der die organisatorischen Aufgaben und Aufsichtspflichten des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt.
Strahlenschutzbevollmächtigter
Der Strahlenschutzbevollmächtigte steht als zentraler Ansprechpartner für folgende Aufgaben des Strahlenschutzes zur Verfügung:
- Beratung, Koordination und Kontrolle aller mit Strahlenschutzaufgaben befassten Mitglieder und Angehörigen der TU Darmstadt.
- Melde-, Mitteilungs- und Auskunftspflicht gegenüber den Behörden sowie Mitgliedern und Angehörigen der TU Darmstadt.
- Beantragung von Genehmigungen nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und Röntgenverordnung (RöV) sowie Abgabe von Anzeigen nach RöV bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.
- Bestellung von fachlich und persönlich geeigneten Strahlenschutzbeauftragten für bestimmte innerbetriebliche Entscheidungsbereiche zur Wahrnehmung von Aufgaben, Pflichten, Kompetenzen und Verantwortung im Strahlenschutz nach AtG, StrlSchV und RöV. Durch Delegation wird sichergestellt, dass die Pflichten, Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung im Strahlenschutz vor Ort in bezeichneten innerbetrieblichen Entscheidungsbereichen (Fachbereichen, Instituten, Fachgebieten) wahrgenommen werden.
- Berichterstattung an den Präsidenten der TU Darmstadt.
Strahlenschutzbeauftragte
Die Strahlenschutzbeauftragten sind neben dem Strahlenschutzverantwortlichen / Strahlenschutzbevollmächtigten die wichtigsten Verantwortungsträger einer Strahlenschutzorganisation.
Die aktuellen Richtlinien und Formulare im Zusammenhang mit dem Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen und zum Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen sind hier dargestellt.
Richtlinien für Strahlenschutzbeauftragte
Zugriffsgeschützter Absatz: Melden Sie sich an, um diesen Absatz zu sehen.
Formulare
Antrag auf Erstellung eines Strahlenpasses
Angaben über Strahlenexposition im Berufsleben
Meldung einer Beschäftigung in einer Fremdanlage
Aufnahmeantrag in die Strahlenschutzüberwachung der GSI – Sonderregelung
Meldebogen
Meldebogen – Vorschlag zur Bestellung eines Strahlenschutzbeauftragten nach RöV
Meldebogen – Vorschlag zur Bestellung eines Strahlenschutzbeauftragten nach StrlSchV
Unterweisung
Mutterschutz
Prozesse
Wesentliche Rechtsgrundlagen
Controlling Dezernat IV
Wahrnehmung der Steuerungs-, Planungs- und Koordinationsaufgaben im Rahmen des Gesamtbudgets sowie die strategische Steuerung der Budgetverwaltung hinsichtlich der Sach- und Personalmittel für das Dezernat IV.