Zielvereinbarung des Fachbereichs Rechts- und Wirtschaftswissenschaften unterzeichnet
17.04.2026
Nach Begutachtung durch eine Expert:innengruppe im Oktober 2024 ist auf Grundlage der Begutachtungsergebnisse eine Zielvereinbarung entwickelt worden.
Der Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften hat im Juni 2023 den dritten Zyklus der institutionellen Evaluation begonnen. Im Oktober 2024 haben externe Expert:innen unter Vorsitz von Prof. Harhoff(Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb) in einer Vor-Ort-Begehung die Weiterentwicklungspläne des Fachbereichs mit Vertreter:innen aller Statusgruppen am Fachbereich diskutiert. Die Gutachter:innenkommission hat ihre Einschätzungen und Hinweise in einem Evaluationsbericht zusammengefasst. Die Zielvereinbarung [universitätsintern veröffentlicht], die auf diesen Empfehlungen basiert, wurde nach Behandlung im Senat und Hochschulrat von der Präsidentin sowie dem Dekan des Fachbereichs unterzeichnet.
Im Mittelpunkt der Institutionellen Evaluation, deren Abschluss die Zielvereinbarung bildet, standen die folgenden Schwerpunktthemen: Forschung und Berufungsplanung inkl. Förderung von Early Career Researchern, Studium und Lehre inklusive Neu-/Weiterentwicklungsplanung von Studiengängen, sowie xchange. Mit Vorlage des Evaluationsberichts hat der Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften bereits mit der Umsetzung der Ziele begonnen.
Der Start der Studiengänge ist für das Wintersemester 2028/29 vorgesehen. In den kommenden Jahren bleiben Präsidentin und Fachbereich zu den Zielen im Gespräch und tauschen sich im Geltungszeitraum der Zielvereinbarung in zwei Monitoringgesprächen zum Umsetzungsstand der Ziele aus. Das nächste Verfahren ist aktuell für das Wintersemester 2032/2033 geplant.