Wofür wird eine Vorbeglaubigung bzw. eine Legalisation / Apostille von Dokumenten benötigt?
Damit (Abschluss)Dokumente der TU Darmstadt im Ausland anerkannt werden, ist häufig eine sogenannte „Legalisation“ dieser Dokumente notwendig. Dies ist eine zusätzliche Bestätigung von behördlicher Stelle, die die Echtheit der Dokumente bescheinigt.
In welcher Form diese zusätzliche Bestätigung zu erfolgen hat, ist je nach Empfängerland oder sogar je nach Organisation, für die die Dokumente benötigt werden, unterschiedlich.
Viele Staaten haben sich im Haager Apostille-Übereinkommen auf eine vereinfachte Art der Bestätigung, die „Apostille“ verständigt. Staaten, die diesem Übereinkommen nicht beigetreten sind, können jeweils individuelle Regeln festlegen.
Bitte informieren Sie sich vorab genau bei der empfangenden Stelle, welche Anforderungen an die Apostille / Legalisation bestehen. Wird die Vorbeglaubigung eines Originaldokumentes mit Bestätigung von Siegel und Unterschrift benötigt oder reicht eine einfache Beglaubigung der Übereinstimmung einer Kopie mit einem vorgelegten Original aus?
Für alle Legalisationen / Apostillen ist eine „Vorbeglaubigung“ der Dokumente durch die TU Darmstadt notwendig.
In der Regel wird diese Vorbeglaubigung von der TU Darmstadt direkt an das zuständige Regierungspräsidium Darmstadt gesendet, das die weitere Legalisation übernimmt. Nach Terminvereinbarung ist es jedoch möglich, die Vorbeglaubigung an der TU Darmstadt abzuholen und selbst zum Regierungspräsidium Darmstadt zu bringen.
Wie wird eine Vorbeglaubigung beantragt?
Zur Beantragung eine Vorbeglaubigung für eine Legalisation / Apostille füllen Sie bitte das Antragsformular aus.