Vorbeglaubigung / Apostille
Legalisation für den internationalen Urkundenverkehr

Wofür wird eine Vorbeglaubigung bzw. eine Legalisation / Apostille von Dokumenten benötigt?

Damit (Abschluss)Dokumente der TU Darmstadt im Ausland anerkannt werden, ist häufig eine sogenannte „Legalisation“ dieser Dokumente notwendig. Dies ist eine zusätzliche Bestätigung von behördlicher Stelle, die die Echtheit der Dokumente bescheinigt.

In welcher Form diese zusätzliche Bestätigung zu erfolgen hat, ist je nach Empfängerland oder sogar je nach Organisation, für die die Dokumente benötigt werden, unterschiedlich.

Viele Staaten haben sich im Haager Apostille-Übereinkommen auf eine vereinfachte Art der Bestätigung, die „Apostille“ verständigt. Staaten, die diesem Übereinkommen nicht beigetreten sind, können jeweils individuelle Regeln festlegen.

Bitte informieren Sie sich vorab genau bei der empfangenden Stelle, welche Anforderungen an die Apostille / Legalisation bestehen. Wird die Vorbeglaubigung eines Originaldokumentes mit Bestätigung von Siegel und Unterschrift benötigt oder reicht eine einfache Beglaubigung der Übereinstimmung einer Kopie mit einem vorgelegten Original aus?

Für alle Legalisationen / Apostillen ist eine „Vorbeglaubigung“ der Dokumente durch die TU Darmstadt notwendig.

In der Regel wird diese Vorbeglaubigung von der TU Darmstadt direkt an das zuständige Regierungspräsidium Darmstadt gesendet, das die weitere Legalisation übernimmt. Nach Terminvereinbarung ist es jedoch möglich, die Vorbeglaubigung an der TU Darmstadt abzuholen und selbst zum Regierungspräsidium Darmstadt zu bringen.

Wie wird eine Vorbeglaubigung beantragt?

Zur Beantragung eine Vorbeglaubigung für eine Legalisation / Apostille füllen Sie bitte das Antragsformular aus.

Eine Vorbeglaubigung eines Dokumentes können die Personen beantragen, für die das Originaldokument ausgestellt wurde. Die Identität der Person muss bei Antragstellung nachgewiesen werden.

Die TU Darmstadt erstellt Vorbeglaubigungen von offiziellen Dokumenten der TU Darmstadt, wie z. B. Studienzeitbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung, Exmatrikulationsbescheinigung, Transcript of Records, oder der Abschlussdokumente: Urkunde, Zeugnis, Diploma Supplement.

Muss eine Vorbeglaubigung durch Dritte beantragt oder soll die Vorbeglaubigung an Dritte ausgehändigt bzw. versendet werden, so muss eine Vollmacht (PDF-Datei) (wird in neuem Tab geöffnet) der Person vorgelegt werden, für die das Originaldokument ausgestellt wurde.

Die Ausstellung von Vorbeglaubigungen ist kostenpflichtig – je Urkunde/je Zeugnis 10,00 €.

Die Apostille wird durch das Regierungspräsidium Darmstadt erstellt. Die Kosten hierfür betragen beim Regierungspräsidium 25,00 € je Urkunde/je Zeugnis.

Der Betrag für die Vorbeglaubigung ist auf folgendes Konto der TU Darmstadt zu überweisen.

Empfänger: Technische Universität Darmstadt
Stadt- und Kreissparkasse Darmstadt
IBAN: DE 36 5085 0150 0000 7043 00
BIC: HELADEF1DAS
Verwendungszweck: Vorbeglaubigung – Urkunde/Dokument
noch Verwendungszweck: Nachname und Vorname der antragstellenden Person

Über den Betrag für die Apostille / Legalisation versendet das Regierungspräsidium Darmstadt im Anschluss eine Rechnung, die direkt auf das Konto des Regierungspräsidiums Darmstadt zu zahlen ist.

Die Ausstellung von Vorbeglaubigungen benötigt je nach Komplexität und Anforderungen des Landes mehrere Tage.

Falls Zweitschriften benötigt werden, die neu angefertigt werden müssen, muss dieser Zeitaufwand hinzugerechnet werden.

Die anschließende Ausstellung der Apostille durch das Regierungspräsidium Darmstadt benötigt weitere Zeit.

Bitte beantragen Sie Ihre Vorbeglaubigung daher frühzeitig und kalkulieren Sie die längeren Bearbeitungszeiten mit ein.

Es ist nicht notwendig, dass Sie persönlich nach Darmstadt kommen.

In der Regel wird die Vorbeglaubigung für die Apostille direkt von der TU Darmstadt an das Regierungspräsidium Darmstadt gesendet. Das Regierungspräsidium Darmstadt sendet die Apostille /Legalisation und die Rechnung des Regierungspräsidiums anschließend auf dem Postweg an die von Ihnen angegebene Adresse.

Auf Wunsch und nach Terminvereinbarung kann Ihnen die Vorbeglaubigung persönlich vor Ort am Karolinenplatz 5 in Darmstadt ausgehändigt werden. Dann können Sie die Vorbeglaubigung zu den Öffnungszeiten des Regierungspräsidium Darmstadt vorlegen und erhalten die Apostille / Legalisation dort.

Wenn Sie ein deutschsprachiges Originaldokument haben, dieses jedoch in englischer Sprache mit einer Apostille vorlegen müssen, sind zusätzliche Schritte erforderlich:

  1. Vorbeglaubigung des Originaldokumentes oder einer Zweitschrift des Originaldokumentes durch die TU Darmstadt (deutschsprachig).
  2. Apostille / Legalisation der deutschsprachigen Vorbeglaubigung des deutschsprachigen Dokumentes durch das Regierungspräsidium Darmstadt.
  3. Von Ihnen beauftragte Übersetzung des deutschsprachigen Originaldokumentes und der Apostille des Regierungspräsidiums Darmstadt bei einem/einer vereidigten Übersetzer:in.
  4. Apostille / Legalisation der Übersetzung durch das für den/die vereidigte:n Übersetzer:in zuständige Regierungspräsidium.