Was ist eine Zweitschrift? Wie sieht eine Zweitschrift aus?
Eine Zweitschrift ist eine amtlich ausgestellte Abschrift eines Originaldokumentes. Sie besitzt die gleiche rechtliche Gültigkeit wie das ursprünglich ausgestellte Dokument.
Für die Ausstellung ist ein entsprechender Antrag sowie ein Nachweis der Identität bzw. des berechtigten Interesses erforderlich.
Bei einer Zweitschrift handelt sich nicht um eine einfache Kopie, sondern um ein offiziell neu ausgestelltes Dokument. Dieses hat bestimmte Merkmale:
- Eine Zweitschrift erhält einen zusätzlichen Vermerk „Zweitschrift“.
- Sie zeigt nicht das Originalsiegel, sondern an dessen Stelle den Vermerk „LS“.
- Sie erhält keine originalen Unterschriften. Stattdessen wird „gezeichnet“ bzw. „gez.“ und der Name der ursprünglich unterschreibenden Person eingetragen.
- Zusätzlich erhält die Zweitschrift einen Ausfertigungsvermerk mit Angabe von Ort und Datum der Ausstellung der Zweitschrift, sowie Unterschrift und Siegel der für die Ausstellung zuständigen Sachbearbeitung.
Wie wird eine Zweitschrift beantragt?
Zur Beantragung einer Zweitschrift füllen Sie bitte das Antragsformular aus.