Mündliche Prüfungen per Videokonferenz
Mündliche Prüfung per Videokonferenz
Es gelten die Regeln der (wird in neuem Tab geöffnet). Die Rücktrittsregel gilt wie bei Klausuren. Hess. FernPrüfDV
Folgende Rahmenbedingungen müssen bei digitalen Prüfungen erfüllt werden:
Sowohl Sie als auch der jeweilige Prüfer bzw. die Prüferin müssen einvernehmlich dem gewählten digitalen Format zustimmen. Bei einer videogestützten Prüfung müssen Sie im Live-Bild zu sehen sein und ein Ausweisdokument und den Studierendenausweis vorzeigen. An der Konferenz nehmen alle Prüferinnen und Prüfer, gegebenenfalls Beisitzende sowie die Person, die das Protokoll in schriftlicher Form führt, teil. Zu Beginn der Prüfung müssen Sie zusichern, dass Sie alleine im Raum sind und keine Hilfsmittel zur Verfügung haben.
Nach Abschluss des Prüfungstermins wird Ihnen das Ergebnis und die Note in der Videokonferenz mündlich mitgeteilt. Das Ergebnis wird zusätzlich in TUCaN veröffentlicht. Falls die Verbindung aus technischen Gründen unterbrochen wird, gilt die Prüfung als „nicht stattgefunden“.
Ergänzende Punkte
- Screenshots (falls z.B. Herleitungen vom Prüfling selbst erstellt werden müssen)
- Prüfling präsentiert Notizen in der Kamera
- Prüfer_in kann davon einen Screenshot erstellen
- Ergänzend: Prüfling erstellt Scan seiner Notizen und sendet diesen an die Prüfer
- Abbruch der mündlichen Prüfung
- Abbruch bei technischen Problemen
Bei technischen Problemen kann die Prüfung vom Prüfenden abgebrochen werden. Dieses zählt dann nicht als Fehlversuch. Der Abbruch ist zu protokollieren. - Abbruch bei Täuschungsversuch
Falls ein Täuschungsversuch festgestellt wird, ist dieser zu protokollieren. Der/die Prüfer_in entscheidet nach seinem/ihrem Ermessen in Abhängigkeit der Schwere des Täuschungsversuches, ob die Prüfung abgebrochen wird.
- Abbruch bei technischen Problemen