Was gilt als 3G-Nachweis?
Folgende Nachweise gelten:
- Digitaler Impfnachweis / Genesennachweis
CovPass App oder Corona Warn-App - Impfpass, Impfzertifikat, EU–COVID-Zertifikat oder Genesenenzertifikat im Original
oder offizielles Ersatzformular - Testnachweis
Studierende, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen jeweils einen aktuellen Testnachweis (digital oder in Papierform) aus einem Testzentrum vorweisen. Es gilt ein PCR-Tests (maximal 48h alt) oder Antigen-Schnelltests (maximal 24h alt).
Sie können sich auf Campus testen lassen
Andere Impf-Nachweise oder Selbsttests gelten nicht als Negativnachweis nach §3 CoSchV und werden nicht anerkannt.
Weitere Infos siehe z.B. auf den . Webseiten der Bundesregierung