Ab dem 06.04.2021 können Klausureinsichten in Gruppen unter strengen Hygienerichtlinien wieder in Präsenz stattfinden. Eine digitale Einsicht wird jedoch dringend empfohlen (Möglichkeiten siehe unten)! Einzeleinsichten sind nur digital möglich.
Das Recht auf Klausureinsicht besteht unabhängig von den derzeit schwierigen Bedingungen. Es ist grundsätzlich zu gewährleisten, dass es vor Ablauf von Widerspruchsfristen (meistens ein Jahr nach Bekanntgabe der Note in TUCaN) in geeigneter Form wahrgenommen werden kann.
Aufgrund der Einschränkungen durch die Infektionslage können die Fachbereiche die Klausureinsicht in eigener Entscheidung ausschließlich auf Fälle des Nichtbestehens bzw. des endgültigen Nichtbestehens oder einer anstehenden mEP beschränken.
Terminplanung und Durchführung erfolgt durch die Prüfenden oder beauftragte Personen.
Die Prüfungsaufgabe kann aus urheberrechtlichen Gründen je nach Wunsch des/der Prüfenden geschwärzt werden.
Klausureinsicht in Gruppen
Im SoSe 2021 sind Klausureinsichten wieder in Präsenz unter strengen Hygienerichtlinien möglich. Wir empfehlen jedoch die Durchführung digitaler Einsicht (Best-Practice-Beispiel).
Ablauf
Für Präsenzeinsichten gelten dieselben Regeln wie für Klausuren (siehe Infos für Studierende / Lehrende). Die Erfassung der Personendaten erfolgt voraussichtlich ab dem 19.04.2021 digital mit einer Web-Anwendung.
Sollten Sie eine Einsicht bereits vor der Bereitstellung der Softwarelösung durchführen, müssen Sie eine Teilnahmeliste mit Kontaktdaten führen und diese wie bisher an das Support-Team Gesundheit mit Angabe der Veranstaltung, Zeit und Raum schicken. Für die Erfassung finden Sie hier ein Muster für eine Teilnahmeliste.
Im nachstehenden Prozess sind Änderungen gegenüber dem üblichen Verfahren kursiv dargestellt.
Klausureinsicht für einzelne Personen (digital)
Auch im SoSe 2021 erfolgen Klausureinsichten mit einzelnen Person ausschließlich in digitaler Form.
Eine persönliche Klausureinsicht bietet sich insbesondere an, wenn zusätzlich Beratungsbedarf besteht. Sie kann ggf. mit der Drittprüfungsberatung verbunden werden.
Die Durchführung der digitalen Klausureinsicht kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen:
- Zeigen der Klausur in einer Videokonferenz mit dem Prüfling am Bildschirm
- Bereitstellung z.B. auf der Hessenbox oder in Moodle
Antrag
Die persönliche Klausureinsicht erfolgt auf Antrag des Prüflings beim Prüfer. Ein Rechtsanspruch auf diese Form der Einsichtnahme besteht nicht. Ein Antrag per E-Mail ist ausreichend.
Durchführung
Folgt den Regelungen für die mündliche Prüfung.
Besonderheiten für die Klausureinsicht bestehen nicht.