Allgemeine Informationen
Die öffentliche Verwaltung ist verpflichtet elektronische Rechnungen entgegenzunehmen und zu verarbeiten.
Damit wird dem Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen am 24.09.2018 sowie der E-Rechnungsverordnung und dem Hessischen E-Government-Gesetz (HEGovG) zur Umsetzung der europäischen Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungstellung im öffentlichen Auftragswesen entsprochen.
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