Elektronische Rechnungsverarbeitung

The content of this page is only available in German.
Please go to German version of this page.

Allgemeine Informationen

Die öffentliche Verwaltung ist verpflichtet elektronische Rechnungen entgegenzunehmen und zu verarbeiten.

Damit wird dem Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen am 24.09.2018 sowie der E-Rechnungsverordnung und dem Hessischen E-Government-Gesetz (HEGovG) zur Umsetzung der europäischen Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungstellung im öffentlichen Auftragswesen entsprochen.

Informationen für unsere Lieferanten und Rechnungssteller finden Sie hier!

Informationen für Angehörige der TU Darmstadt zu EVER finden Sie hier!