Informationen für Lieferanten und Rechnungssteller
Mit Inkrafttreten der EU-Richtlinie 2015/55/EU, des darauf basierenden Hessischen E-Government-Gesetzes (HEGovG) sowie der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes Hessen (E-Rechnungs-Verordnung – E-Rech-V) haben Leistungserbringer für öffentliche Auftraggeber in Hessen seit dem 18.04.2020 die Möglichkeit, elektronische Rechnungen zu übermitteln.
Ab dem 18. April 2024 besteht für die Lieferanten und Dienstleister die Verpflichtung, an die öffentlichen Auftraggeber in Hessen elektronische Rechnungen zu senden.
Das Datenformat muss den europäischen und hessischen Standards entsprechen sowie der EN-16931-Norm und der hessischen E-Rechnungs-Verordnung.
Die TU Darmstadt empfängt die Rechnungen ausschließlich per E-Mail.
Nähere Informationen zur E-Rechnungsstellung finden Sie hier (wird in neuem Tab geöffnet)