III S: Stabsstelle

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§ 2b UStG

Ab dem 1.1.2025 treten Veränderungen im Bereich der Umsatzsteuer in Kraft. Ab dann unterliegt der Leistungsaustausch zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) der Umsatzsteuer, wenn die Leistungen mit den Leistungen eines privaten Anbieters in Konkurrenz stehen und mit diesen in einen Wettbewerb treten können.

Deshalb sind Verträge, die die TU Darmstadt mit anderen jPdöR (wie beispielsweise Kommunen, Ländern, dem Bund, aber auch anderen Hochschulen) schließt, zu prüfen, ob diese der Umsatzsteuer unterliegen. Hier unterstützt die Stabsstelle III S.

Informationen, die im Rahmen einer Informationsveranstaltung gegeben wurden, finden Sie hier (opens in new tab).