Entsorgung von Elektroschrott
Dienstlicher Elektroschrott wird an der TU Darmstadt sowohl über Gitterboxen an festen Standorten als auch im Rahmen einer monatlichen Sammeltour gesammelt und entsorgt. Großgeräte und Großmengen werden nach Vereinbarung abgeholt.
Defekte elektrische Kleingeräte können an insgesamt 18 Standorten jederzeit entsorgt werden (siehe Karte). Dafür stehen große Gitterboxen zur Verfügung.
Die Gitterboxen werden einmal im Monat zu festen Terminen geleert. Bitte beachten Sie die maximale Füllhöhe. Elektroschrott neben den Gitterboxen kann nicht mitentsorgt werden.
Sollte frühzeitig die maximale Füllhöhe erreicht sein, nehmen Sie Kontakt mit dem Entsorgungsteam auf.
Leerungstermine 2026
16. März
20. April
18. Mai
15. Juni
20. Juli
17. August
21. September
19. Oktober
16. November
14. Dezember
Änderungen vorbehalten.
Aktuelle Mitteilungen erhalten Sie hier auf dieser Homepage und im Informationsportal für Beschäftigte.
Möchten Sie in Ihrem Gebäude eine Gitterbox für Elektroschrott aufstellen?
Folgende Anforderung müssen die Räumlichkeiten erfüllen:
- Pro Raum darf aus Brandschutzgründen nur eine Gitterbox aufgestellt werden.
- Es wird eine Stellplatzfläche von ca. 1 x 1,5 m plus Platz zum Rangieren benötigt.
- Die Tür muss eine Mindestbreite von 1 m haben.
- Der Raum muss ebenerdig oder per Aufzug erreichbar sein. Achtung: Der Aufzug muss Gitterbox plus Hubwagen fassen können!
- Kurze Wege nach draußen oder bordsteinkantige Bereitstellung sind aufgrund der engen Abholzeiten wünschenswert.
- Der Zugang zum Aufstellort muss sichergestellt sein, damit eine Nutzung der Gitterboxen möglich ist.
Aufstellorte in notwendigen Fluchtwegen (Treppenräumen, Fluren, Bereichen unter Treppen,…), Technikräumen, Lüftungszentralen und Serverräumen sind ausgeschlossen.
Am zweiten Mittwoch im Monat kommt das E-Schrott-Mobil. Beschäftigte können dann ihre ausrangierten elektronischen Geräte zur Sammelstelle bringen und zur Entsorgung abgeben.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Abstellen von Geräten an den Sammelstellen nicht erwünscht ist. Bitte überreichen Sie die ausgesonderten Geräte innerhalb der genannten Zeiten direkt an die Kolleg:innen.
Die Standorte und Zeiten entnehmen Sie der Karte:
Sammeltermine 2026:
08. April
13. Mai
10. Juni
08. Juli
12. August
09. September
14. Oktober
11. November
Änderungen vorbehalten.
Aktuelle Mitteilungen erhalten Sie hier auf dieser Homepage und im Informationsportal für Beschäftigte.
Wie kann ich meine Geräte, wie Festplatten, Handys und Laptops datenschutzgerecht entsorgen?
Bitte geben Sie diese Geräte beim E-Schrott-Mobil an den jeweiligen Sammeltagen mit einem entsprechenden Hinweis direkt an die Kolleg:innen ab. Die Übergabe muss direkt erfolgen. Die Entsorgung über die Gitterboxen stellt keine datenschutzgerechte Entsorgung sicher. Bei Fragen hinsichtlich einer datenschutzgerechten Entsorgung wenden Sie sich bitte an das Entsorgungsteam.
Was darf als Elektroschrott entsorgt werden?
- Drucker
- Laptops
- Bildschirme
- PCs
- Telefone
- Kaffeemaschinen
- Wasserkocher
- Kartenleser
- Netzteile
- kleine elektrische Werkzeuge
- …
Was ist vor der Entsorgung zu tun?
- Geräte deinventarisieren (ausgefülltes Formular (PDF-Datei) (wird in neuem Tab geöffnet) an Ref. IIID übermitteln),
- „lose“ Akkus/Batterien entfernen; bei Lithium-Akkus die Pole abkleben,
- Flüssigkeiten ablassen; stellen Sie sicher, dass kein Wasser, Öl oder Treibstoff im Gerät enthalten ist,
- Transport zur Sammelstelle intern klären,
- Offene Fragen mit Entsorgungsstelle klären. An den Sammelstellen ist erfahrungsgemäß wenig Zeit, um Fragen zu klären. Nehmen Sie daher vorher Kontakt mit der zuständigen Stelle auf.
Wann muss Elektroschrott individuell angemeldet und abgeholt werden?
- Großgeräte und große Mengen werden nach Vereinbarung mit dem Entsorgungsteam abgeholt. Unter Großgeräten werden Objekte ab 30 kg und/ oder einer Kantenlänge größer als 60 cm verstanden. Eine Großmenge kommt dann zusammen, wenn mehr als 3 Umzugskartons gefüllt werden können.
- Auch Kühlgeräte sowie Geräte, die gefährliche Stoffe enthalten oder damit kontaminiert sind, können erst nach Kontaktaufnahme mit dem Entsorgungsteam und Terminvereinbarung abgeholt werden.
Was ist kein Elektroschrott und wo kann es entsorgt werden?
- Leuchtstoffröhren und andere Leuchtmittel
- Akkus/Batterien
- Lithium-Akkus (PDF-Datei) (wird in neuem Tab geöffnet)
- Toner
Diese gefährlichen Stoffe können über dezentrale Sammelbehälter entsorgt werden. Auskunft erteilen die örtlichen Hausverwaltungen oder das Entsorgungsteam.
- Sperrmüll – Anmeldung über entsorgung@zv.tu-…
- Metallschrott – Anmeldung über entsorgung@zv.tu-…
Wie kann ich meine Geräte, wie Festplatten, Handys und Laptops datenschutzgerecht entsorgen?
Bitte geben Sie diese Geräte beim E-Schrott-Mobil an den jeweiligen Sammeltagen mit einem entsprechenden Hinweis direkt an die Kolleg:innen ab. Die Übergabe muss direkt erfolgen. Die Entsorgung über die Gitterboxen stellt keine datenschutzgerechte Entsorgung sicher. Bei Fragen hinsichtlich einer datenschutzgerechten Entsorgung wenden Sie sich bitte an das Entsorgungsteam.