Entsorgung von Elektroschrott

Dienstlicher Elektroschrott wird an der TU Darmstadt sowohl über Gitterboxen an festen Standorten als auch im Rahmen einer monatlichen Sammeltour gesammelt und entsorgt. Großgeräte und Großmengen werden nach Vereinbarung abgeholt.

Defekte elektrische Kleingeräte können an insgesamt 18 Standorten jederzeit entsorgt werden (siehe Karte). Dafür stehen große Gitterboxen zur Verfügung.
Die Gitterboxen werden einmal im Monat zu festen Terminen geleert. Bitte beachten Sie die maximale Füllhöhe. Elektroschrott neben den Gitterboxen kann nicht mitentsorgt werden.
Sollte frühzeitig die maximale Füllhöhe erreicht sein, nehmen Sie Kontakt mit dem Entsorgungsteam auf.

Leerungstermine 2026

16. März

20. April

18. Mai

15. Juni

20. Juli

17. August

21. September

19. Oktober

16. November

14. Dezember

Änderungen vorbehalten.
Aktuelle Mitteilungen erhalten Sie hier auf dieser Homepage und im Informationsportal für Beschäftigte.

Möchten Sie in Ihrem Gebäude eine Gitterbox für Elektroschrott aufstellen?

Folgende Anforderung müssen die Räumlichkeiten erfüllen:

  • Pro Raum darf aus Brandschutzgründen nur eine Gitterbox aufgestellt werden.
  • Es wird eine Stellplatzfläche von ca. 1 x 1,5 m plus Platz zum Rangieren benötigt.
  • Die Tür muss eine Mindestbreite von 1 m haben.
  • Der Raum muss ebenerdig oder per Aufzug erreichbar sein. Achtung: Der Aufzug muss Gitterbox plus Hubwagen fassen können!
  • Kurze Wege nach draußen oder bordsteinkantige Bereitstellung sind aufgrund der engen Abholzeiten wünschenswert.
  • Der Zugang zum Aufstellort muss sichergestellt sein, damit eine Nutzung der Gitterboxen möglich ist.

Aufstellorte in notwendigen Fluchtwegen (Treppenräumen, Fluren, Bereichen unter Treppen,…), Technikräumen, Lüftungszentralen und Serverräumen sind ausgeschlossen.

Am zweiten Mittwoch im Monat kommt das E-Schrott-Mobil. Beschäftigte können dann ihre ausrangierten elektronischen Geräte zur Sammelstelle bringen und zur Entsorgung abgeben.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Abstellen von Geräten an den Sammelstellen nicht erwünscht ist. Bitte überreichen Sie die ausgesonderten Geräte innerhalb der genannten Zeiten direkt an die Kolleg:innen.

Die Standorte und Zeiten entnehmen Sie der Karte:

Sammeltermine 2026:

08. April

13. Mai

10. Juni

08. Juli

12. August

09. September

14. Oktober

11. November

Änderungen vorbehalten.
Aktuelle Mitteilungen erhalten Sie hier auf dieser Homepage und im Informationsportal für Beschäftigte.

Wie kann ich meine Geräte, wie Festplatten, Handys und Laptops datenschutzgerecht entsorgen?

Bitte geben Sie diese Geräte beim E-Schrott-Mobil an den jeweiligen Sammeltagen mit einem entsprechenden Hinweis direkt an die Kolleg:innen ab. Die Übergabe muss direkt erfolgen. Die Entsorgung über die Gitterboxen stellt keine datenschutzgerechte Entsorgung sicher. Bei Fragen hinsichtlich einer datenschutzgerechten Entsorgung wenden Sie sich bitte an das Entsorgungsteam.

Wann muss Elektroschrott individuell angemeldet und abgeholt werden?

Großgeräte und große Mengen werden nach Vereinbarung mit dem Entsorgungsteam abgeholt. Unter Großgeräten werden Objekte ab 30 kg und/ oder einer Kantenlänge größer als 60 cm verstanden. Eine Großmenge kommt dann zusammen, wenn mehr als 3 Umzugskartons gefüllt werden können.

Auch Kühlgeräte sowie Geräte, die gefährliche Stoffe enthalten oder damit kontaminiert sind, können erst nach Kontaktaufnahme mit dem Entsorgungsteam und Terminvereinbarung abgeholt werden.

Sprechen Sie uns an…

Mail:
Telefon: 06151-16 24702 oder 06151-16 24703

Was darf als Elektroschrott entsorgt werden?

  • Drucker
  • Laptops
  • Bildschirme
  • PCs
  • Telefone
  • Kaffeemaschinen
  • Wasserkocher
  • Kartenleser
  • Netzteile
  • kleine elektrische Werkzeuge

Was ist vor der Entsorgung zu tun?

  • Geräte deinventarisieren (ausgefülltes Formular (PDF-Datei) (wird in neuem Tab geöffnet) an Ref. IIID übermitteln),
  • „lose“ Akkus/Batterien entfernen; bei Lithium-Akkus die Pole abkleben,
  • Flüssigkeiten ablassen; stellen Sie sicher, dass kein Wasser, Öl oder Treibstoff im Gerät enthalten ist,
  • Transport zur Sammelstelle intern klären,
  • Offene Fragen mit Entsorgungsstelle klären. An den Sammelstellen ist erfahrungsgemäß wenig Zeit, um Fragen zu klären. Nehmen Sie daher vorher Kontakt mit der zuständigen Stelle auf.

Wann muss Elektroschrott individuell angemeldet und abgeholt werden?

  • Großgeräte und große Mengen werden nach Vereinbarung mit dem Entsorgungsteam abgeholt. Unter Großgeräten werden Objekte ab 30 kg und/ oder einer Kantenlänge größer als 60 cm verstanden. Eine Großmenge kommt dann zusammen, wenn mehr als 3 Umzugskartons gefüllt werden können.
  • Auch Kühlgeräte sowie Geräte, die gefährliche Stoffe enthalten oder damit kontaminiert sind, können erst nach Kontaktaufnahme mit dem Entsorgungsteam und Terminvereinbarung abgeholt werden.

Was ist kein Elektroschrott und wo kann es entsorgt werden?

Diese gefährlichen Stoffe können über dezentrale Sammelbehälter entsorgt werden. Auskunft erteilen die örtlichen Hausverwaltungen oder das Entsorgungsteam.

  • Sperrmüll – Anmeldung über
  • Metallschrott – Anmeldung über

Wie kann ich meine Geräte, wie Festplatten, Handys und Laptops datenschutzgerecht entsorgen?

Bitte geben Sie diese Geräte beim E-Schrott-Mobil an den jeweiligen Sammeltagen mit einem entsprechenden Hinweis direkt an die Kolleg:innen ab. Die Übergabe muss direkt erfolgen. Die Entsorgung über die Gitterboxen stellt keine datenschutzgerechte Entsorgung sicher. Bei Fragen hinsichtlich einer datenschutzgerechten Entsorgung wenden Sie sich bitte an das Entsorgungsteam.