Die TU Darmstadt als Arbeitgeberin legt großen Wert auf eine enge und konstruktive Zusammenarbeit mit dem Personalrat sowie den anderen Personalvertretungen wie der Gleichstellungsbeauftragten und Schwerbehindertenvertretung.
Die Zusammenarbeit dient einer transparenten und rechtssicheren Entscheidungsfindung und ist auch gesetzlich vorgeschrieben.
Die Beteiligung des Personalrats erfolgt hierbei auf Grundlage des für die TU Darmstadt geltenden Hessischen Personalvertretungsgesetz (HPVG) und trifft insbesondere bei personellen, sozialen, organisatorischen und wirtschaftlichen Maßnahmen zu.
Die Beteiligungsrechte stellen ein zentrales Element der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen der Dienststelle und dem Personalrat dar. Um diese gewährleisten zu können, ist der Personalrat möglichst frühzeitig und umfassend durch die Dienststelle über beabsichtigte Maßnahmen zu unterrichten, für die eine Beteiligung vorgesehen ist.
Hierzu finden Gespräche zwischen der Dienststellenleitung und dem Personalrat statt, in denen die beabsichtigten Maßnahmen, die der Beteiligung unterliegen, rechtzeitig und eingehend erörtert werden. Die Schwerbehindertenvertretung sowie die Gleichstellungsbeauftragte sind hierbei ebenfalls entsprechend involviert.
Auf dieser Seite möchten wir Sie über die unterschiedlichen Formen der Beteiligung sowie das interne Verfahren zur entsprechenden Beteiligung der oben genannten Gremien informieren
Beteiligungsarten
Je nach geplanter Maßnahme sind laut Gesetz vier verschiedene Arten der Beteiligung der Personalvertretungen vorgesehen. Diese sind:
Verfahrensablauf für allgemeine Maßnahmen
Beschäftigtenbefragung
Beschäftigtenbefragungen sind grundsätzlich auf das notwendige Maß zu beschränken. Über geplante Befragungen sind vorab Referat VIIC und VIIA zu informieren. Dazu können Sie ebenfalls das bereitgestellte Formular (PDF-Datei) (wird in neuem Tab geöffnet) nutzen.
Der Antrag muss folgende Unterlagen enthalten:
- die Umfrage selbst,
- eine Begründung von Ziel und Notwendigkeit,
- Angaben zur geplanten Auswertung,
- Veröffentlichung und Weitergabe der Ergebnisse,
- Zeitpunkt und Adressatenkreis der Befragung,
- einen Informationstext für die Beschäftigten sowie ein Datenschutzkonzept.
- Bei studentischen Arbeiten ist zusätzlich eine Bestätigung der betreuenden Person (Professor:in) über die qualitätsgesicherte Durchführung erforderlich.
Die Sinnhaftigkeit der Befragung ist aus Sicht der Universität überzeugend darzulegen und wird durch die fachlich zuständigen Bereiche geprüft. Umfragen müssen datenschutzkonform sowie qualitätsgesichert konzipiert, durchgeführt und ausgewertet werden. Befragungen externer Stellen sind nur bei besonderem Interesse der TU Darmstadt zulässig. Die Entscheidung trifft das zuständige Präsidiumsmitglied nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen.
Referat VIIC prüft die Vollständigkeit der Unterlagen und leitet den Antrag zur fachlichen Prüfung weiter. Bei positiver Bewertung wird der Vorgang dem zuständigen Präsidiumsmitglied zur Freigabe vorgelegt. Nach der Freigabe beteiligt das Personaldezernat den Personalrat gemäß den einschlägigen Bestimmungen des HPVGs. Hierfür ist ein Zeitraum von mindestens sechs Wochen einzuplanen. Rückfragen oder Änderungswünsche des Personalrats werden über das Personaldezernat geklärt. Beachten Sie, dass bei der Erhebung von personenbezogenen Daten zusätzlich das Datenschutzteam der TU Darmstadt involviert werden muss.
Die Rückmeldung des Personalrats erfolgt ebenfalls über das Personaldezernat. Diese bereitet anschließend die Datenauswertung vor und stellt die vereinbarten Ergebnisse zur Verfügung.
Personelle Einzelmaßnahmen
Das Verfahren zur Einbindung des Personalrats bei personellen Einzelmaßnahmen wie Einstellung/Weiterbeschäftigung/Umsetzung ist bereits etabliert und es stehen entsprechende Formulare zur Verfügung. Einzelmaßnahmen wie Höhergruppierung/Beförderung werden formlos beantragt. Die jeweilige Vorlage zur Erörterung mit dem Personalrat erfolgt auf Basis Ihres Antrags durch das Dezernat VII.
Die Zuständigkeit liegt hier bei der einzelnen Personalsachbearbeitung der Referate VIIA und VIIB.
WICHTIG: Dez. VII benötigt ebenfalls Vorbereitungszeiten und legt die Maßnahmen spätestens am Donnerstag vor der jeweiligen Erörterung dem Gremium vor.