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Gehaltserhöhung und Freifahrtberechtigung

Tarifeinigung an der TU Darmstadt erzielt

2017/09/15

Nach sechs Monaten und fünf Verhandlungsrunden ist der Tarifabschluss zwischen der TU Darmstadt und den Gewerkschaften ver.di und GEW gelungen. Die Gehälter steigen rückwirkend zum 1. März; die Beschäftigten erhalten ab 1. Januar 2018 die Freifahrtberechtigung im öffentlichen Personennahverkehr in Hessen.

Die TU Darmstadt und die Gewerkschaften haben sich auf eine Tarifeinigung verständigt. Damit werden die rund 4.400 Tarif-Beschäftigten der TU Darmstadt rückwirkend zum 1. März dieses Jahres 2,0 Prozent mehr Gehalt erhalten, wobei Beschäftigte der unteren Entgeltgruppen 2017 von einer Gehaltsanhebung um mindestens 75 Euro im Monat profitieren. Ab 1. Februar 2018 werden die Gehälter nochmals um 2,2 Prozent steigen. Auszubildende erhalten rückwirkend zum 1. März 2017 einen festen monatlichen Zuschlag von 35 Euro; ab 1. Februar 2018 wird das monatliche Ausbildungsentgelt nochmals um 35 Euro angehoben.

Der Abschluss sieht außerdem die Übernahme der Regelung in Hessen vor, wonach bei Höhergruppierungen künftig ein stufengleicher Aufstieg vorgesehen ist. In den Entgeltgruppen 9 bis 15 wird es künftig auch eine sechste Stufe geben. Zur Gewinnung oder Bindung von Beschäftigten kann eine Fachkräftezulage in Höhe von bis zu 20 Prozent der Stufe 2 gezahlt werden.

Die TU Darmstadt bedauert diesen späten Abschluss der Tarifverhandlungen sehr, hat dies doch dazu geführt, dass die ausgehandelten Tariferhöhungen ab März 2017 nun erst im September ausgezahlt werden können. Die TU-Mitglieder wurden mehrfach über den Stand der Tarifverhandlungen informiert. Der späte Abschluss ist dem Umstand komplexer Verhandlungen geschuldet: Die TU Darmstadt setzte sich dafür ein, dass auch die Bediensteten der TU ebenso wie alle Landesbeschäftigten im öffentlichen Dienst von der Freifahrtberechtigung im öffentlichen Nahverkehr profitieren. So mussten intensive Verhandlungen mit dem Land Hessen und wiederum zwischen dem Land Hessen und den Trägern des Öffentlichen Personennahverkehrs geführt werden, die erst Ende August abgeschlossen werden konnten. Obwohl die TU Darmstadt immer wieder, auch öffentlich, dafür eintrat, dass die Bediensteten der TU Darmstadt in den Genuss dieser Vergünstigung kommen, konnten die Gewerkschaften nicht davon überzeugt werden, dass die Einführung der sogenannten Freifahrtberechtigung auch unabhängig von einer tariflichen Einigung erfolge.

Letztlich ist es den erfolgreichen und konstruktiven Verhandlungen mit dem Land Hessen, den daraus folgenden Konsultationen zwischen dem Land Hessen und den Trägern des öffentlichen Personennahverkehrs und letztlich auch den im Interesse der Universität geführten Haushaltsberatungen der hessischen Landesregierung zu verdanken, dass die Freifahrtberechtigung ab 1. Januar 2018 für die Bediensteten der Universität Darmstadt, also die Tarifbeschäftigten und die Beamtinnen und Beamten, eingeführt werden kann. Damit wurde der Weg frei gemacht für die Fortsetzung der von den Gewerkschaften für unterbrochen erklärten Tarifverhandlungen, die nun endlich erfolgreich abgeschlossen werden konnten.

Mit dem Tarifergebnis ist die TU Darmstadt sehr zufrieden, trägt es doch weiter zu attraktiven Beschäftigungsbedingungen an der Universität bei.

Seeber / sip