FAQ

Anmeldung am SAP-System

In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass Ihr Browser durch z. B. fehlerhafte Cache-Dateien ein korrektes Anmelden am SAP-System verhindet. In diesem Fall haben wir im FAQ Thema „Browserprobleme“, welches Sie über das Dropdown-Menü der vorherigen Seite erreichen können, beschrieben, wie Sie Ihren Browsercache löschen können.

Verwendung von SAP im Browser

• Google Chrome

• Microsoft Edge

Google Chrome:

Öffnen Sie das Chrome-Menü über die drei senkrechten Punkte (oben rechts). Fahren Sie mit dem Mauszeiger über den Menüpunkt „Hilfe„ und klicken Sie auf „Über Google Chrome“ um dem aufgehenden Tab die verwendete Versionsnummer zu entnehmen.

Microsoft Edge:

Öffnen Sie das Edge-Menü über einen Klick auf die drei waagrechten Punkte (rechts oben). Klicken Sie auf den Menüpunkt „Einstellungen„ und scrollen Sie bis zu dem Punkt „Info zu dieser App“. Hier können Sie die Versionsnummer des von Ihnen verwendeten Browsers entnehmen.

Google Chrome:

Bitte melden Sie sich zunächst vom SAP-Portal ab und schließen Sie alle Tabs und Fenster Ihres Browsers bis nur noch ein Fenster mit einem Tab geöffnet ist.

Öffnen Sie das Chrome-Menü über die drei senkrechten Punkte (oben rechts). Fahren Sie mit dem Mauszeiger über den Menüpunkt „Verlauf„ und klicken Sie auf „Verlauf“ welcher links aufgeführt ist. Alternativ können Sie auch die Tastenkombination „Strg + H“ verwenden um den Verlauf zu öffnen.

Klicken Sie im Menü links oben auf „Browserdaten löschen“.

Achten Sie im sich öffnenden Fenster darauf, dass „Zeitraum“ auf „Gesamte Zeit“ gestellt ist und die drei Punkte mit Haken versehen sind. Im Anschluss klicken Sie auf „Daten löschen“.

Vollständige Anleitung mit Bildern (wird in neuem Tab geöffnet)

Microsoft Edge:

Wechseln Sie in Edge zu „Einstellungen und mehr“ am oberen Rand Ihres Browsers.

Wählen Sie„ Einstellungen“ > „Cookies und Website-Berechtigungen“.

Wählen Sie unter „Alle Berechtigungen“ die Option „Popups und Umleitungen“ aus.

Aktivieren Sie den Umschalter „Blockiert (empfohlen)“.

Manchmal ist es notwendig, Popups zuzulassen, damit eine bestimmte Webanwendung oder Website wie erwartet funktioniert. In diesen Fällen müssen Sie möglicherweise eine bestimmte URL in Ihre Popupliste „Zulassen“ einschließen.

Wechseln Sie zum Abschnitt „Zulassen“, und wählen Sie dann „Hinzufügen“ aus.

Fügen Sie für die TU Seiten „[*.]tu-darmstadt.de“ ein.

Um Ihren Standard Browser, in welchem z. B. Links die Sie öffnen angezeigt werden, unter Windows zu ändern, öffnen Sie zunächst das Startmenü (Windows-Symbol Links unten).

  • wow

Netweaver Anmeldemaske

Wenn Sie die Netweaver Anmeldemaske sehen, aber sich trotzdem nicht anmelden können, deutet das darauf hin, dass Ihr Anmeldeticket abgelaufen ist.

Ursachen:

Längere Inaktivität im Portal

PC in Standby versetzt ohne sich vom Fiori Portal vorher abgemeldet zu haben

Abmeldung wurde beim Schließen des Browsers nicht richtig gelöscht.

Vollständige Anleitung mit Bildern (wird in neuem Tab geöffnet)

Frage nicht gefunden

Sollte keines der aufgeführten Themen zu Ihrem Anliegen passen, können Sie uns eine Anfrage über unserKontaktformular erstellen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Lösung Ihrer technischen Probleme.

Kontoauszug/Verwendungsnachweis im SAP

Den Kontoauszug erreichen Sie über das SAP-Fiori-Portal.

Fachliche und inhaltliche Fragen werden durch die jeweiligen Fachabteilungen beantwortet.

Landesmittel: Dez. III

  • Selahattin Coskun Tel. 24366 Mail: selahattin.coskun@tu-darmstadt.de

Drittmittel: Dez. VI

  • Ingo Holm Tel. 57213 Mail: ingo.holm@tu-darmstadt.de
  • Sabine Dörr Tel. 57352 Mail: sabine.doerr@tu-darmstadt.de

Zugangsanträge zum Kontoauszug:

  • Agnes Brück Tel. 24365 Mail: agnes.brueck@tu-darmstadt.de
  • Lisa Heß Tel. 24554 Mail: lisa.hess@tu-darmstadt.de

Zum Exportieren Ihres Kontoauszuges/Verwendungsnachweises nach Microsoft Excel folgen Sie bitte dieser Kurzanleitung (wird in neuem Tab geöffnet).

Eine ausführliche Erläuterung zum Export finden Sie im Nutzerhandbuch zum Standardkontoauszug (wird in neuem Tab geöffnet) unter Punkt 4.3.

Zum Excel Download:

Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind folgende Grundsätze bei der Nutzung von SAP Daten nach dem Download nach Excel etc. zu beachten.

Daten dürfen nur außerhalb der SAP Anwendung gespeichert werden, sofern das für die Aufgabenerledigung unverzichtbar ist.

Nach Aufgabenerledigung sind die Daten sofort zu löschen.

Eine Weiterverarbeitung von Daten (incl. Speicherung) und deren weiteren Nutzung in einem Drittsystem ist nur nach Genehmigung des Datenschutzbeauftragten der TU Darmstadt gestattet.

Nutzung von Daten ist ausschließlich auf dienstlichen Endgeräten der TU Darmstadt zulässig.

Um die korrekte Darstellung der Umlaute in Excel zu ermöglichen, folgen Sie bitte dieser Kurzanleitung. (wird in neuem Tab geöffnet)

Damit der Download von Kontoauszügen aus SAP funktioniert, muss im verwendeten Browser zwingend das Blockieren von Pop-ups deaktiviert sein.

Falls Sie den Microsoft Internet Explorer verwenden, können Sie dies wie folgt überprüfen:

Stellen Sie sicher, dass unter „Extras → Popupblocker → Popupblockereinstellungen“ die Seiten der TU Darmstadt in der Liste der zugelassenen Websites enthalten sind.

Falls Sie Mozilla Firefox verwenden, können Sie dies wie folgt überprüfen:

Stellen Sie sicher, dass unter „Menü → Einstellungen → Inhalt → Pop-ups → Ausnahmen“ eine Ausnahme für die Seiten der TU Darmstadt existiert.

Weitere Informationen zu Browsereinstellungen und Add-ons finden Sie auf der Seite zu den technischen Anforderungen für SAP.

Eine ausführliche Erläuterung zum Drucken aus SAP finden Sie im Nutzerhandbuch zum Standardkontoauszug (wird in neuem Tab geöffnet) unter Punkt 4.2.

Damit der Druck von Kontoauszügen aus SAP funktioniert, muss im verwendeten Browser zwingend das Adobe Acrobat Plug-in installiert und aktiviert sein.

Falls Sie den Microsoft Internet Explorer verwenden, können Sie dies wie folgt überprüfen:

Suchen Sie unter „Extras → Add-Ons verwalten“ den „Microsoft Document Cache Handler“ aus der Liste der Symbolleisten und Erweiterungen. Stellen Sie sicher, dass diese Erweiterung den Status „Aktiviert“ hat.

Sollten Sie die Erweiterung nicht in der Liste finden können, wählen Sie aus dem Dropdown-Menü „Anzeigen“ den Eintrag „Alle Add-Ons“ aus.

Falls Sie Mozilla Firefox verwenden, können Sie dies wie folgt überprüfen:

Suchen Sie unter „Menü → Add-ons → Plugins“ das Adobe Acrobat Plug-in und stellen Sie sicher, dass der Eintrag im rechten Dropdown-Menü auf „Immer aktivieren“ steht.

Weitere Informationen zu Browsereinstellungen und Add-ons finden Sie auf der Seite zu den technischen Anforderungen für SAP.

1.VDesk Benutzung:

SAP Fiori steht für unsere User auch über Citrix zur Verfügung.

Citrix

Melden Sie sich mit Ihrer TU-ID an und wählen Sie im Bereich „Apps“ das SAP Fiori-Portal aus.

Dort können Sie wie gewohnt Ihre Kostenstelle einsehen und Belege anzeigen, ohne zusätzliche Erweiterungen installieren zu müssen.

2. Browsererweiterung:

Hierfür brauchen Sie für Ihren Browser eine Erweiterung die das Anzeigen von Tiff Dateien unterstütz.

-Für Microsoft Edge Klicken Sie auf die drei Punkte „…“ ganz rechts im Browser und wählen Sie „Erweiterungen“ aus.

Klicken Sie auf „Erweiterungen für Microsoft Edge abrufen“.

Suchen Sie im Suchfeld nach einer passenden Erweiterung z.B. „Tiffone“ und wählen Sie „Abrufen“.

Bestätigen Sie die Abfrage „Erweiterung hinzufügen“.

-Für Google Chrome gehen Sie auf die drei „…“ ganz recht im Browser, wählen Sie „Erweiterungen“ aus.

Klicken Sie auf „Chrome Web Store besuchen“.

Suchen Sie im Suchfeld nach einer passenden Erweiterung z.B. „Tiffone“ und fügen Sie sie hinzu..

Bestätigen Sie die Abfrage „Erweiterung hinzufügen“.

Damit haben Sie die erforderliche Erweiterung installiert, um Tiff-Dateien in Ihrem Browser anzuzeigen!

Eine detaillierte Dokumentation zu diesem Thema, einschließlich Bildern, finden Sie hier:

Ursprungsbeleg im Browser (wird in neuem Tab geöffnet)

Bitte prüfen Sie welcher Drucker bei Ihnen automatisch von SAP gesetzt wird. Hierfür gehen Sie bitte wie folgt vor:

Anleitung mit Bildern (wird in neuem Tab geöffnet)

Wenn Sie dauerhaft den Windows Default Drucker für Transaktion ZK2CO und andere Transaktionen nutzen möchten ohne ihn jedes Mal umstellen zu müssen, dann können wir dies gerne für Sie einrichten.

Bitte schreiben Sie uns hierfür ein Ticket mit dem Betreff „Windows Default Drucker als dauerhaften Drucker einrichten für System PD1“. Ein Ticket können Sie bei uns eröffnen, indem Sie Ihre Anfrage über unser Kontaktformular stellen.

Weitere Anleitungen, Handbücher und technische Informationen finden Sie auf den Seiten zum Kontoauszug.

Sollte Ihr Problem hier nicht aufgeführt sein oder sollten Sie das Problem nicht selbst beheben können, stellen Sie uns eine Anfrage mit Hilfe unseres Kontaktformulars.

Personalmanagement- und Abrechnung in SAP

Weitere und aktuelle Informationen sowie Anleitungen werden auf der Web Seite des Dezernats VII zur Verfügung gestellt zu der Sie hier (ggf. ist eine Anmeldung mit Ihrer TU-ID notwendig) gelangen.

Sollte Ihr Problem hier nicht aufgeführt sein oder sollten Sie das Problem nicht selbst beheben können, stellen Sie uns eine Anfrage mit Hilfe unseres Kontaktformulars.

Zugangsberichtung zu SAP

Die Anträge werden in dem Arbeitsvorrat des zuständigen Benutzers gesendet.

Benutzer meldet sich am SAP Fiori-Portal an.

dann klickt er auf den Button „Automatische Delegation konfiqurieren“

Benutzer gibt den Namen oder TU-ID von der Person die die Delegation bekommt an.

Benutzer wählt den Eintrag bzw. den Antrag in der Liste aus (graues Kästchen links anklicken).

Optional kann ein Gültigkeitsdatum für die Delegation gesetzt und ein Grund angegeben werden,

Danach mit dem Button „Enable“ aktivieren.

Die Zugangsberechtigung ist hier von einer berechtigten Person (bspw. dem oder der Kostenstellenverantwortlichen) zu beantragen.

Voraussetzung hierfür ist, dass die Person, für die ein Antrag gestellt werden soll, eine TU-ID besitzt.

Sollte Ihr Problem hier nicht aufgeführt sein oder sollten Sie das Problem nicht selbst beheben können, stellen Sie uns eine Anfrage mit Hilfe unseres Kontaktformulars.

Grundlegende Bedienung des SAP-Fiori-Portals

Anleitung mit Bildern (wird in neuem Tab geöffnet)

Wir haben für Sie Lernvideos erstellt, auf denen Sie verschiedene Aktionen in dem SAP-Fiori-Portal gezeigt bekommen. Hier gelangen Sie auf die Fiori How to Seite für das SAP-Fiori-Portal.

Sollte Ihr Problem hier nicht aufgeführt sein oder sollten Sie das Problem nicht selbst beheben können, stellen Sie uns eine Anfrage mit Hilfe unseres Kontaktformulars.

Automatischer Logout in SAP

Um den automatischen Logout zu verhindern, muss eine Aktivität im entsprechenden SAP System durchgeführt werden. Dadurch wird der Timer neu gestartet.

Beispiel einer Fehlermeldung bei der Verwendung von SAP Logon, die nach dem automatischen Logout angezeigt wird:

RSS-Feeds der SAP News in Outlook abonnieren

Arbeitsweise SAP-Support

Gerne bieten wir Ihnen im Folgendem einen Einblick über die Arbeitsweise des SAP-Support-Teams in Bezug auf von Ihnen eingereichte Anfragen. Den folgenden Informationen sind auch Hinweise zu entnehmen, welche Sie bei der Erstellung von Anfragen beachten sollten.

Das Team SAP-Support strebt an, die Bearbeitung von Standardanfragen innerhalb von einem Arbeitstag abzuschließen.

Die Bearbeitung erfolgt innerhalb unserer normalen Betriebszeit.

Im Allgemeinen sind die Bearbeitungszeiten jedoch deutlich kürzer.

Erweiterungen/Changes/Anforderungen/umfangreiche Anpassungen oder größere Fehlermeldungen sowie Aktivitäten im Rahmen von Projekten können für die Bearbeitung einen längeren Zeitraum beanspruchen, da ggf. externe Partner/Softwarehersteller mit involviert werden müssen. Die Bearbeitung erfolgt intern über ein Aktivitäten-Board (abgegrenzt vom Ticketsystem) des Teams.

Bei personellen Engpässen (z.B. Urlaub, Krankheit) kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Sie werden in entsprechenden Fällen von dem Bearbeitenden informiert.

Bei dem Abschluss Ihres Tickets werden Sie von dem jeweiligen Bearbeitenden informiert.

Hinweis: Berechtigungs-Anträge werden automatisch zur Bearbeitung ins Team zugestellt (es ist keine manuelle Erstellung eines Tickets notwendig).

Damit eine schelle Bearbeitung/Lösungsbereitstellung zu Ihrer Anfrage erfolgen kann beachten Sie bitte folgende Hinweise:

Stellen Sie operative Anfragen immer über das Kontaktformular, welches mit unserem Ticketsystem verbunden ist. Nur so ist eine zeitnahe Bearbeitung der Anfrage sichergestellt (auch in Urlaubs- und Krankheitsfällen im SAP-Support-Team) und Verbesserung der Transparenz für alle Beteiligten.

Bitte stellen Sie uns relevante Informationen initial in Ihrer Anfrage zur Verfügung: System, detaillierte Informationen zum Nachstellen der Situation über Screenshots, ggf. was Sie selbst schon geprüft haben.

Beim Eingang Ihrer Anfrage in unserem Ticketsystem wird automatisch eine Bestätigungs-E-Mail samt Ticketnummer an Sie versendet.

Antworten bzw. Ergänzungen oder Rückfragen können Sie direkt über Ticketsystem (Ticketportal) an uns senden oder als E-Mail-Antwort auf die Ticket-E-Mail. Dabei achten Sie bitte darauf, dass Ihre Ticketnummer im Betreff vorhanden ist (z. B.: [HRZ#201910xxxxxxx]) bzw. dass Sie auf die Bestätigungs-E-Mail antworten, um die richtige Zuordnung der Antwort zum Ticket gewährleisten zu können. Ansonsten würde ein separates Ticket eröffnet werden, was die Bearbeitung erschwert.

Zur primären Kontaktaufnahme haben wir ein Kontaktformular für Sie eingerichtet.

Informationen zu unseren Betriebszeiten sowie Wartungszeiten finden Sie unter Betriebszeiten.

Anforderungen vom Datenschutz an die SAP Nutzung

Verpflichtung zur Vertraulichkeit und zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG)

Alle SAP Anwender/innen verpflichten sich, personenbezogene Daten nicht unbefugt zu verarbeiten. Personenbezogene Daten dürfen daher nur verarbeitet werden, wenn eine Einwilligung vorliegt oder eine gesetzliche Regelung die Verarbeitung erlaubt oder vorschreibt. Die Grundsätze der DS-GVO für die Verarbeitung personenbezogener Daten sind zu wahren; sie sind in Art. 5 Abs. 1 DS-GVO festgelegt und beinhalten im Wesentlichen folgende Verpflichtungen:

Personenbezogene Daten müssen

a) auf rechtmäßige und faire Weise, und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden („Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz“);

b) für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden und dürfen nicht in einer mit diesen Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden („Zweckbindung“);

c) dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein („Datenminimierung“);

d) sachlich richtig und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand sein; es sind alle angemessenen Maßnahmen zu treffen, damit personenbezogene Daten, die im Hinblick auf die Zwecke ihrer Verarbeitung unrichtig sind, unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden („Richtigkeit“);

e) in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist („Speicherbegrenzung“);

f) in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen („Integrität und Vertraulichkeit“).

Personenbezogene Daten dürfen daher nur nach Weisung der/des Verantwortlichen verarbeitet werden. Neben Einzelweisungen der Vorgesetzten gelten als Weisung: Prozessbeschreibungen, Ablaufpläne, Dienstvereinbarungen, allgemeine Dienstanweisungen sowie universitäre Dokumentationen und Handbücher.

Im Speziellen ist ergänzend im Falle der Verarbeitung von personenbezogenen Daten

für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses § 23 HDSIG ,

für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke und zu statistischen Zwecken § 24 HDSIG ,

für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke § 25 HDSIG

zu beachten und einzuhalten.

Gemäß Artikel 33 DS-GVO sind Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden durch den Verantwortlichen an die zuständige Aufsichtsbehörde zu melden.

Verstöße gegen diese Verpflichtung können mit Geldbuße und/oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Ein Verstoß kann zugleich eine Verletzung von arbeitsvertraglichen Pflichten oder spezieller Geheimhaltungspflichten darstellen. Auch (zivilrechtliche) Schadenersatzansprüche können sich aus schuldhaften Verstößen gegen diese Verpflichtung ergeben. Ihre sich aus dem Arbeits- bzw. Dienstvertrag, Ausbildungsvertrag oder gesonderten Vereinbarungen ergebende Vertraulichkeitsverpflichtung wird durch diese Erklärung nicht berührt.

Ergänzung bezüglich des Download von Daten aus SAP nach Excel

Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind folgende Grundsätze bei der Nutzung von SAP Daten nach dem Download nach Excel etc. zu beachten.

Daten dürfen nur außerhalb der SAP Anwendung gespeichert werden, sofern das für die Aufgabenerledigung unverzichtbar ist.

Nach Aufgabenerledigung sind die Daten sofort zu löschen.

Eine Weiterverarbeitung von Daten (incl. Speicherung) und deren weiteren Nutzung in einem Drittsystem ist nur nach Genehmigung des Datenschutzbeauftragten der TU Darmstadt gestattet.

Nutzung von Daten ist ausschließlich auf dienstlichen Endgeräten der TU Darmstadt zulässig.

Delegation von Antragsgenehmigungen

Mit der Aktivierung der automatischen Delegation von Antragsgenehmigungen, haben Sie die Möglichkeit eingehende Berechtigungsanträge in Ihrer Abwesenheit von einem Kollegin / einer Kollegin genehmigen zu lassen.

  • Krankheitsfällen
  • Urlaub
  • Teilnahme an ganztägigen Weiterbildungsangeboten

Anleitung mit Bildern (wird in neuem Tab geöffnet)

Achtung: Sie können nur eine Person angeben für die automatische Delegation angeben!