• A
  • Alleinerziehende Elternteile können bei der Vereinbarkeit von Beruf oder Studium und Familie vor zusätzlichen Herausforderungen stehen. Alleinerziehende Beschäftigte haben deshalb z.B. Anspruch auf zusätzliche Freistellungsmöglichkeiten bei Krankheit des Kindes.

    Mit Ihren Fragen können Sie sich jederzeit gerne an die Servicestelle Familie wenden.

    Ein umfangreiches Angebot der Stadt Darmstadt für Alleinerziehende finden Sie hier

  • Die TU Darmstadt ist seit 2005 als familiengerechte hochschule zertifiziert.

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  • B
  • Eine Zusammenstellung häufig gestellter Fragen zur Berücksichtigung von familiären Umständen bei der Befristung von Wissenschaftlichen Mitarbeitenden finden Sie auf den Informationsseiten A-Z für Beschäftigte.

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  • Für die Begleitung naher Angehöriger in der letzten Lebensphase können Sie sich bis zu drei Monate freistellen lassen.

    Weitere Informationen finden Sie hier.

  • Rechtzeitig vorsorgen: Eine Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung können eine Hilfe für Angehörige sein, wenn es notwendig ist.

    Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz.

  • C
  • Die TU Darmstadt ist Gründungsmitglied im Verein Familie in der Hochschule und bekennt sich durch die Unterzeichnung der gleichnamigen Charta zu einer familienorientierten Hochschulgestaltung.

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  • Die TU Darmstadt hat die Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege unterzeichnet und setzt sich damit für Belange von pflegenden Angehörigen ein.

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  • Die Compass-Pflegeberatung ist die Anlaufstelle für privat versicherte Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.

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  • E
  • Auf dem Campus Stadtmitte, Lichtwiese und Botanischer Garten bieten verschiedene Eltern-Kind-Räume eine Gelegenheit zum Aufenthalt, Spielen, Essen, Stillen, Arbeiten und Zusammensein,

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  • Auch als Großeltern können Sie von den familienfreundlichen Angeboten der TU Darmstadt profitieren.

    MIt Ihren individuellen Fragen sind Sie dem Team der Servicestelle Familie jederzeit willkomen.

  • Der Equality Grant ist ein Kooperationsprojekt zwischen Ingenium, der Servicestelle Familie und dem Gleichstellungsbüro der TU Darmstadt.

    Early Career Researcher können in bestimmten Fällen eine Unterstützung bei der Vereinbarkeit von forschuhngsrelevanten Aktivitäten und Familienverantwortung erhalten.

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  • F
  • Im Mai 2025 hat die TU Darmstadt einen neuen Familienbegriff verabschiedet und setzt damit ein Zeichen für Diversität und ein wertschätzendes Miteinander.

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  • Die TU Darmstadt ist Gründungsmitglied im Verein Familie in der Hochschule und bekennt sich damit zu einer familienorientierten Hochschulgestaltung.

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  • Für Ihre schulpflichtigen Kinder haben wir verschiedene Ferienangebote in den Schulferien für Sie zusammengestellt.

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  • Pädagogischer Fachtag, Schulferien oder Schließzeit der Regelbetreuung? Die Betreuungseinrichtung Fluggis- Abenteuer-Land bietet kurzfristige und kurzzeitige Kinderbetreuung in Ausnahmefällen an. Das Angebot ist für Studierende und Beschäftigte der TU Darmstadt kostenlos. Studierende der TU Darmstadt haben darüber hinaus auch die Möglichkeit, das Kontingent des Studierendenwerks Darmstadt zu nutzen.

    Das Angebot richtet sich an Kinder im Alter von 1-12 Jahren und zu den Öffnungszeiten Montag-Freitag von 6-22 Uhr.

    Mitglieder der TU Darmstadt können Ihre Kinder bis spätestens am Vortrag zwischen 9-6 Uhr unter der Hotline 06151 7805305 anmelden.

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  • G
  • Wenn Sie eine Pflegeverantwortung für Ihre Geschwister übernehmen, gelten Sie als nahe Angehörige und können von den Regelungen des Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetzes profitieren.

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  • siehe Enkelkinder.

  • I
  • Informationen für Internationale Beschäftigte zur Kinderbetreuung in Deutschland finden Sie hier.

    Weitere Informationen für Internationale Beschäftigte finden Sie auf der Seite des Dezernat VIII.

  • J
  • Laut Sozialerhebung des Studierendenwerks übernehmen rund 12 % der Studierenden Pflegeverantwortung für Angehörige. Das Projekt Pausentaste des Bundesfamilienministeriums unterstützt junge Pflegende

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  • M
  • Seit dem 01. Januar 2018 gilt das neue Mutterschutzgesetz (MuSchuG) auch für Studentinnen. Mehr erfahren

    Ausführliche Informationen für schwangere und stillende Frauen finden Sie auf den Seiten des Dezernats VII.

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  • N
  • Gemäß § 24 Abs. 2 APB können Studierende unter bestimmten Voraussetzungen ein Nachteilsausgleich für Prüfungen beantragt werden Dort steht:

    • (2) Belastungen durch Schwangerschaft, die Erziehung von Kindern oder durch die Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen ist Rechnung zu tragen. Sofern diese APB oder die Ordnung des Studiengangs Fristen für die Erbringung bestimmter Leistungen vorsehen, werden diese auf Antrag um die gesetzlichen Mutterschutzfristen verlängert. Auf Antrag kann weiterhin auch eine angemessene Verlängerung der Fristen gewährt werden, wenn nachgewiesene Belastungen gemäß Satz 1 vorliegen.

    Der Antrag muss begründet und mit Nachweisen versehen im für Sie zuständigen Studienbüro eingereicht werden. Bitte erkundigen Sie sich dort vorab nach den fachspezifischen Regelungen.

  • Für kurzfristige und kurzzeitige Kinderbetreuung bietet die TU Darmstadt die Nutzung der Betreuungseinrichtung Fluggis-Abenteuer-Land sowie eine stundenweise Campus-Notfallbetreuung in Ausnahmefällen an.

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  • P
  • Partner:innen in einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft gelten als nahe Angehörige.

    Sie können gleichermaßen die Möglichkeiten des Pflegezeit- oder Familienpflegezeitgesetzes, die Elterntage oder andere familienfreundlichen Angebote der TU Darmstadt nutzen.

    Der Familienbegriff der TU Darmstadt umfasst umfasst alle Gemeinschaften, in denen Menschen in privaten Kontexten langfristig füreinander Verantwortung übernehmen, Fürsorge leisten und Solidarität leben.

  • Der Familienbegriff der TU Darmstadt umfasst umfasst alle Gemeinschaften, in denen Menschen in privaten Kontexten langfristig füreinander Verantwortung übernehmen, Fürsorge leisten und Solidarität leben. Familie kann sowohl auf biologischen als auch auf gewählten Bindungen beruhen. Sie umfasst z.B. Eltern mit Kind(ern), Alleinerziehende, nichteheliche Lebensgemeinschaften, gleichgeschlechtliche Partnerschaften, Patchwork- und Pflegefamilien, Regenbogenfamilien sowie andere Gemeinschaften, in denen Menschen langfristig füreinander sorgen……

    Weiterführende Informationen zum Thema Patchworkfamilie finden Sie im familienportal des Bundesfamilienministeriums

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  • Hier finden Sie Hinweise des Bundesjustizministeriums zum Thema Patientenverfügung.

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  • Der Familienbegriff der TU Darmstadt umfasst umfasst alle Gemeinschaften, in denen Menschen in privaten Kontexten langfristig füreinander Verantwortung übernehmen, Fürsorge leisten und Solidarität leben.Familie kann sowohl auf biologischen als auch auf gewählten Bindungen beruhen. Sie umfasst z.B. Eltern mit Kind(ern), Alleinerziehende, nichteheliche Lebensgemeinschaften, gleichgeschlechtliche Partnerschaften, Patchwork- und Pflegefamilien, Regenbogenfamilien sowie andere Gemeinschaften, in denen Menschen langfristig füreinander sorgen……

    Weiterführende Informationen zum Thema Pflegefamilie finden Sie im familienportal des Bundesfamilienministeriums.

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  • Die lokalen Pflegestützpunkte beraten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Organisation der Pflege und dem Aufbau eines Hilfenetzes.

    Hier finden Sie den Pflegestützpunkt Darmstadt und hier eine Übersicht der Pflegestützpunkte in Hessen.

    In der Beratungsdatenbank des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) können Sie bundesweit nach Pflegestützpunkten oder anderen Beratungsstellen suchen.

  • Der Prof. Sorin Huss-Fonds unterstützt Studierende und Promovierende der TU Darmstadt bei der Finanzierung der Kinderbetreuung. Die Förderung soll dazu beitragen, studierende oder promovierende Eltern insbesondere in finanziell kritischen Situationen zu entlasten.

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  • Informationen der Servicestelle Familie

    Informationen der Graduiertenorganisation Ingenium an der TU Darmstadt.

  • R
  • Der Familienbegriff der TU Darmstadt umfasst umfasst alle Gemeinschaften, in denen Menschen in privaten Kontexten langfristig füreinander Verantwortung übernehmen, Fürsorge leisten und Solidarität leben. Familie kann sowohl auf biologischen als auch auf gewählten Bindungen beruhen. Sie umfasst z.B. Eltern mit Kind(ern), Alleinerziehende, nichteheliche Lebensgemeinschaften, gleichgeschlechtliche Partnerschaften, Patchwork- und Pflegefamilien, Regenbogenfamilien sowie andere Gemeinschaften, in denen Menschen langfristig füreinander sorgen……

    Weiterführende Informationen zum Thema Regenbogenfamilie finden Sie im familienportal des Bundesfamilienministeriums.

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  • T
  • Die Tageselternvermittlung Darmstadt bietet Fachberatung und Vermittlung für die Stadt Darmstadt und den Landkreis Darmstadt-Dieburg.

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  • Die Servicestelle Teilzeitstudium, Studieren mit Kind berät Studierende zu den verschiedenen Teilzeitstudiengängen, Voraussetzungen sowie Tipps für ein erfolgreiches Teilzeitstudium an der TU Darmstadt.

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  • Der Tod nahestehender Personen kann für Angehörige neben emotionalen Belastungen auch organisatorische Herausforderungen mit sich bringen. Eine Übersicht der Unterstützungsmöglichkeiten finden Sie hier.

    In bestimmten Fällen ist nach §29b des TV TU Darmstadt eine Arbeitsbefreiung möglich. Wenden Sie sich dazu an Ihre Personalsachbearbeitung.

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  • Informationen des Bundesfamilienministeriums zum Thema Trennung finden Sie im familienportal.

  • Die TU Kinderhäuser TU Cityhüpfer und die Krippe TU LittleLights bieten TU-Angehörigen Plätze in der Regelbetreuung für ihre Kinder an.

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  • U
  • Die als Elterninitiative uniKITA e.V. betreibt drei Krippengruppen (auf der Lichtwiese und im Martinsviertel) und zwei Waldkindergartengruppen (auf der Lichtwiese).

    Familien der Darmstädter Hochschulen sind herzlich willkommen!

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  • V
  • Familie ist vielfältig.

    Mit ihrem breiten Familienverständnis setzt die TU Darmstadt ein Zeichen für Diversität und sieht Vielfalt als Stärke an.

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  • Alle Menschen können in jederzeit kurzfristig in eine Situation kommen, in der die persönlichen Angelegenheiten nicht mehr selbständig geregelt werden können.

    Eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung sorgt frühzeitig für einen Notfall vor.

    Hier finden Sie die weiterführenden Informationen des Bundesjustizministerium.

  • W
  • Die Wichtig-Mappe (PDF-Datei) (wird in neuem Tab geöffnet) des Hessischen Familienministeriums bietet eine gute Übersicht, um wichtige persönliche Informationen und Dokumente für den Notfall an einem Ort sammeln zu können

  • Mit dem Wiedereinstiegsstipendium bietet die TU Darmstadt Postdoktorandinnen mit Care-Verpflichtungen die Möglichkeit, einen eigenständigen Forschungsantrag zu entwickeln, um ihre wissenschaftliche Laufbahn fortzusetzen.

    Die Wiedereinstiegsstipendien sind eine Fördermöglichkeit des Gleichstellungsbüros der TU Darmstadt.

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  • Eine Zusammenstellung häufig gestellter Fragen zur Berücksichtigung von familiären Umständen bei der Befristung von Wissenschaftlichen Mitarbeitenden finden Sie auf den Informationsseiten A-Z für Beschäftigte.

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