• A
  • Alleinerziehende Elternteile können bei der Vereinbarkeit von Beruf oder Studium und Familie vor zusätzlichen Herausforderungen stehen. Alleinerziehende Beschäftigte haben deshalb z.B. Anspruch auf zusätzliche Freistellungsmöglichkeiten bei Krankheit des Kindes.

    Mit Ihren Fragen können Sie sich jederzeit gerne an die Servicestelle Familie wenden.

    Ein umfangreiches Angebot der Stadt Darmstadt für Alleinerziehende finden Sie hier

  • Die TU Darmstadt ist seit 2005 als familiengerechte hochschule zertifiziert.

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  • C
  • Die TU Darmstadt ist Gründungsmitglied im Verein Familie in der Hochschule und bekennt sich durch die Unterzeichnung der gleichnamigen Charta zu einer familienorientierten Hochschulgestaltung.

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  • Die TU Darmstadt hat die Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege unterzeichnet und setzt sich damit für Belange von pflegenden Angehörigen ein.

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  • E
  • Auf dem Campus Stadtmitte, Lichtwiese und Botanischer Garten bieten verschiedene Eltern-Kind-Räume eine Gelegenheit zum Aufenthalt, Spielen, Essen, Stillen, Arbeiten und Zusammensein,

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  • Auch als Großeltern können Sie von den familienfreundlichen Angeboten der TU Darmstadt profitieren.

    MIt Ihren individuellen Fragen sind Sie dem Team der Servicestelle Familie jederzeit willkomen.

  • Der Equality Grant ist ein Kooperationsprojekt zwischen Ingenium, der Servicestelle Familie und dem Gleichstellungsbüro der TU Darmstadt.

    Early Career Researcher können in bestimmten Fällen eine Unterstützung bei der Vereinbarkeit von forcshuhngsrelevanten Aktivitäten und Familienverantwortung erhalten.

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  • F
  • Im Mai 2025 hat die TU Darmstadt einen neuen Familienbegriff verabschiedet und setzt damit ein Zeichen für Diversität und ein wertschätzendes Miteinander.

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  • Die TU Darmstadt ist Gründungsmitglied im Verein Familie in der Hochschule und bekennt sich damit zu einer familienorientierten Hochschulgestaltung.

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  • Für Ihre schulpflichtigen Kinder haben wir verschiedene Ferienangebote in den Schulferien für Sie zusammengestellt.

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  • G
  • Wenn Sie eine Pflegeverantwortung für Ihre Geschwister übernehmen, gelten Sie als nahe Angehörige und können von den Regelungen des Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetzes profitieren.

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  • siehe Enkelkinder.

  • M
  • Seit dem 01. Januar 2018 gilt das neue Mutterschutzgesetz (MuSchuG) auch für Studentinnen. Mehr erfahren

    Ausführliche Informationen für schwangere und stillende Frauen finden Sie auf den Seiten des Dezernats VII.

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  • N
  • Gemäß § 24 Abs. 2 APB können Studierende unter bestimmten Voraussetzungen ein Nachteilsausgleich für Prüfungen beantragt werden Dort steht:

    • (2) Belastungen durch Schwangerschaft, die Erziehung von Kindern oder durch die Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen ist Rechnung zu tragen. Sofern diese APB oder die Ordnung des Studiengangs Fristen für die Erbringung bestimmter Leistungen vorsehen, werden diese auf Antrag um die gesetzlichen Mutterschutzfristen verlängert. Auf Antrag kann weiterhin auch eine angemessene Verlängerung der Fristen gewährt werden, wenn nachgewiesene Belastungen gemäß Satz 1 vorliegen.

    Der Antrag muss begründet und mit Nachweisen versehen im für Sie zuständigen Studienbüro eingereicht werden. Bitte erkundigen Sie sich dort vorab nach den fachspezifischen Regelungen.