Arbeitsmedizinische Vorsorge
Arbeitsmedizinische Vorsorge ist eine präventive Maßnahme und umfasst alle Aspekte der Gesundheit. Sie dient der Früherkennung und Verhütung von Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsstörungen.
Es wird unterschieden zwischen:
Pflichtvorsorge
Vorsorge für besonders gefährdende Tätigkeiten. Sollen Tätigkeiten durchgeführt werden, für die eine Pflichtvorsorge notwendig ist (z.B. Tragen von Atemschutz der Gruppe 2), so muss die Vorsorge vor Aufnahme der Tätigkeit durchgeführt werden und die Teilnahme ist verpflichtend.
Angebotsvorsorge
Eine Angebotsvorsorge muss Ihnen regelmäßig angeboten werden. Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Vorsorge wahrnehmen. Weder die Annahme noch die Ablehnung der Angebotsvorsorge darf zu Nachteilen für Sie führen.
Wunschvorsorge
Eine Wunschvorsorge hat der Arbeitgeber den Beschäftigten nach § 11 des Arbeitsschutzgesetzes zu ermöglichen, wenn diese gesundheitliche Probleme oder Risiken im Zusammenhang mit der ausgeführten Tätigkeit befürchten. Es sei denn, auf Grund der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der getroffenen Schutzmaßnahmen ist nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen. Die Teilnahme an einer Wunschvorsorge ist im Vorfeld mit der Leitenden Fachkraft für Arbeitssicherheit der TU-Darmstadt, Frau Schienbein ( susanne.schienbein@tu-…), abzusprechen, es sei denn, im Ihnen vorliegenden Vorsorgekataster ist die Möglichkeit einer Wunschvorsorge bereits aufgeführt (Spalte Wunschvorsorge).
Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorge an der TU Darmstadt
Bei der Einstellung erhalten Sie vom Dezernat VII Personal- und Rechtsangelegenheiten ein Anmeldeformular mit einem Beurteilungsbogen. Gemeinsam mit Ihrem / Ihrer Vorgesetztem / Vorgesetzten legen Sie unter Berücksichtigung der Gefährdungsbeurteilung und des Vorsorgekatasters die einzelnen Pflicht- und Angebotsvorsorgen fest.
Das ausgefüllte Formular schicken Sie bitte über die Leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit, Frau Susanne Schienbein, an das Referat IV A,, damit dieses Sie zur arbeitsmedizinischen Vorsorge einlädt, sofern eine Vorsorge erforderlich oder von Ihnen gewünscht ist.
Das Referat IV A lädt Sie zur erstmaligen arbeitsmedizinischen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge und weiterhin regelmäßig zur Pflichtvorsorge ein.
Nähere Infomationen finden Sie . hier
Informationen zu dienstlich notwendigen Impfungen:
Der Impfstoff wird direkt der Organisationseinheit in Rechnung gestellt, in welcher der / die Beschäftigte zugeordnet ist.
Formulare
(wird in neuem Tab geöffnet) Antrag Bildschirmarbeitsbrille
Weiterführende Informationen
(wird in neuem Tab geöffnet) Flyer Mythos Blaulichtfilter
(wird in neuem Tab geöffnet) FAQ Arbeitsmedizinische Prävention
(wird in neuem Tab geöffnet) Verordnung zur Arbeitsmed_Vorsorge (ArbMedVV)
Arbeitsmed_Regeln (AMR) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Handlungsanleitungen (HAL) der DGUV
Wer hilft bei Verdacht auf Berufskrankheit (UKH Unfallkasse Hessen)