Gefahrgut Befördern und Versenden

Was ist Gefahrgut?

Gefahrgut oder Gefährliche Güter sind gemäß § 2 GGBefG – Gefahrgutbeförderungsgesetz – Stoffe und Gegenstände, von denen im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren ausgehen können, die die Sicherheit oder Ordnung, wichtige Allgemeingüter, Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren betreffen. Die Beförderung kann auf unterschiedlichen Transportwegen erfolgen: Auf der Straße, der Schiene, auf Flüssen, Kanälen oder Binnengewässern, auf See oder in der Luft. Zu den gefährlichen Gütern zählen die meisten Gefahrstoffe, ansteckungsgefährliche Stoffe, gentechnisch veränderte Organismen, radioaktive Stoffe, gefährliche Gegenstände (z.B. Lithiumbatterien in Ausrüstungen) und gefährliche Abfälle.

Was ist zu beachten?

Gefährliche Güter müssen gut verpackt, speziell gekennzeichnet und gesichert transportiert werden. Die an der Beförderung Beteiligten müssen bezüglich Ihrer Tätigkeiten geschult und unterwiesen sein. Beim Verladen sind Maßnahmen zur Ladungssicherung zu treffen, damit die gefährlichen Güter während des Transports nicht verrutschen, umkippen und beschädigt werden können.

Wer ist an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt?

Alle an der Beförderung Beteiligten (Absender, Verpacker, Verlader, Beförderer, Entlader, Empfänger) müssen vor Aufnahme Ihrer Tätigkeiten in Bezug auf das allgemeine Sicherheits-bewusstsein und aufgabenbezogen geschult oder unterwiesen sein. Zur Beförderung zählen auch die Vorbereitungsarbeiten (Verpacken und Verladen), transportbedingte Zwischenlagerungen und das Entladen sowie der Empfang der gefährlichen Güter.

Der Gefahrgutbeauftragte der TU Darmstadt

Die TU Darmstadt wird durch einen externen Gefahrgutbeauftragten unterstützt. Bitte kontaktieren Sie uns.

Internationaler Versand von gefährlichen Gütern im Luftverkehr

Besondere Vorschriften gelten für den internationalen Versand von gefährlichen Gütern im Luftverkehr. Sie dürfen gefährliche Güter auf dem Luftweg nur verschicken, wenn Sie über einen entsprechenden Schulungsnachweis nach den Gefahrgutvorschriften für den Luftverkehr IATA Dangerous Goods Regulations (DG) verfügen. In diesen Angelegenheiten wird die TU Darmstadt von einem externen Gefahrgutbeauftragten bei Bedarf unterstützt. Bitte kontaktieren Sie uns.