Gefahrgut Befördern und Versenden
Was ist Gefahrgut?
Gefahrgut oder Gefährliche Güter sind gemäß § 2 GGBefG – Gefahrgutbeförderungsgesetz – Stoffe und Gegenstände, von denen im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren ausgehen können, die die Sicherheit oder Ordnung, wichtige Allgemeingüter, Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren betreffen. Die Beförderung kann auf unterschiedlichen Transportwegen erfolgen: Auf der Straße, der Schiene, auf Flüssen, Kanälen oder Binnengewässern, auf See oder in der Luft. Zu den gefährlichen Gütern zählen die meisten Gefahrstoffe, ansteckungsgefährliche Stoffe, gentechnisch veränderte Organismen, radioaktive Stoffe, gefährliche Gegenstände (z.B. Lithiumbatterien in Ausrüstungen) und gefährliche Abfälle.
Was ist zu beachten?
Gefährliche Güter müssen gut verpackt, speziell gekennzeichnet und gesichert transportiert werden. Die an der Beförderung Beteiligten müssen bezüglich Ihrer Tätigkeiten geschult und unterwiesen sein. Beim Verladen sind Maßnahmen zur Ladungssicherung zu treffen, damit die gefährlichen Güter während des Transports nicht verrutschen, umkippen und beschädigt werden können.
Wer ist an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt?
Alle an der Beförderung Beteiligten (Absender, Verpacker, Verlader, Beförderer, Entlader, Empfänger) müssen vor Aufnahme Ihrer Tätigkeiten in Bezug auf das allgemeine Sicherheits-bewusstsein und aufgabenbezogen geschult oder unterwiesen sein. Zur Beförderung zählen auch die Vorbereitungsarbeiten (Verpacken und Verladen), transportbedingte Zwischenlagerungen und das Entladen sowie der Empfang der gefährlichen Güter.
Die Gefahrgutbeauftragte der TU Darmstadt
Bevor Sie gefährliche Güter erstmalig befördern oder versenden, kontaktieren Sie bitte die Gefahrgutbeauftragte der TU Darmstadt. Frau Mönkehues wurde als Gefahrgutbeauftragte für den Verkehrsträger Straße von der der TU Darmstadt bestellt. Ihre Aufgaben sind Beratung der an der Beförderung beteiligten Personen und Überwachung der Einhaltung gefahrgutrelevanter Vorschriften an der TU Darmstadt.
Unterweisungen
Frau Mönkehues unterweist Sie entsprechend 1.3 ADR, klassifiziert Ihre Gefahrstoffe und erstellt ggf. ein Beförderungspapier. Geeignete Verpackungen (Fässer, Kanister, Kartons), Aufsaugmaterial oder Gefahrzettel und Kennzeichen können in kleinen Mengen zur Verfügung gestellt werden.
Internationaler Versand von gefährlichen Gütern im Luftverkehr
Besondere Vorschriften gelten für den internationalen Versand von gefährlichen Gütern im Luftverkehr. Sie dürfen gefährliche Güter auf dem Luftweg nur verschicken, wenn Sie über einen entsprechenden Schulungsnachweis nach den Gefahrgutvorschriften für den Luftverkehr verfügen. In diesen Angelegenheiten wird die TU Darmstadt von den Gefahrgutbeauftragten der medical airport service GmbH, 64546 Mörfelden-Walldorf, bei Bedarf unterstützt. IATA Dangerous Goods Regulations (DG)
Weiterführende Informationen
(wird in neuem Tab geöffnet) TU-Merkblatt Gefahrgut
(wird in neuem Tab geöffnet) Instruction sheet: Dangerous goods at TU Darmstadt
(wird in neuem Tab geöffnet) (pdf von mas) Luftverkehr, Merkblatt Medical Airport Service
GGBefG Gefahrgutbeförderungsgesetz
ADR Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
GGVSEB Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
(wird in neuem Tab geöffnet) DGUV Information: Gefahrgut im Pkw und Kleintransporter