Erste Hilfe

Unter Erste Hilfe versteht man von jedermann durchzuführende Maßnahmen, um menschliches Leben zu retten, lebensbedrohliche Gefahren oder Gesundheitsstörungen bis zum Eintreten professioneller Hilfe (Arzt, Rettungsdienst) abzuwenden oder zu mildern. Dazu gehören insbesondere das Absetzen des Notrufs 112, die Absicherung der Unfallstelle und die Betreuung der Verletzten.

Im Notfall ist jeder verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten!

Bei kleineren Erste-Hilfe-Maßnahmen (z.B. Schnittverletzungen, die durch Ersthelfer versorgt werden) bitte den Meldebogen (wird in neuem Tab geöffnet) (wird in neuem Tab geöffnet) ausfüllen. Dieser ersetzt das Verbandbuch. Die Meldebögen sind im Arbeitsbereich aufzubewahren

Ist ein Notruf erforderlich bitte zuerst die 112 (Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst) rufen, danach die 44 44 4 (Leitstelle der TU Darmstadt) informieren.

Ein/e Ersthelfer*in ist ein/e ausgebildete/r Laie, der als Erstes am Ort des Geschehens Maßnahmen ergreifen kann, um Gefahren für Leben und Gesundheit abzuwenden. Sowohl die Grundausbildung als auch das Training umfassen jeweils 9 Unterrichtseinheiten. Die Auffrischung erfolgt alle zwei Jahre.

Auch die TU Darmstadt ist verpflichtet, Ersthelfer*innen auszubilden. Daher werden den Beschäftigten interne Erste Hilfe-Kurse angeboten. Die Anmeldung erfolgt über das Schulungsmanagementsystem SMT

Bei Bedarf organisieren wir einen Erste-Hilfe-Kurs für Ihren Fachbereich, Ihr Institut, Fachgebiet oder Dezernat. Dafür stellen Sie lediglich einen geeigneten Raum zur Verfügung. Die Mindestteilnehmeranzahl liegt bei 15 Personen. Anfragen stellen Sie bitte an , 16-24693.

Es besteht außerdem die Möglichkeit, an einem externen Erste-Hilfe-Kurs teilzunehmen. Dafür ist folgendes notwendig:

  • Der/Die Beschäftigte füllt den Antrag auf Kostenübernahme für externe Erste-Hilfe-Kurse aus und sendet ihn an das Referat IV A. Dieser gilt als Bestätigung für die Kostenübernahme durch die Unfallkasse Hessen. Damit entstehen der TU Darmstadt keine Kosten.
  • Die Anmeldung bei einem zertifizierten Anbieter für Erste-Hilfe-Kurse (z.B. DRK, Johanniter, ASB u.a.) erfolgt durch den/die Beschäftigte/n selbst
  • Nach abgeschlossenem Seminar wird eine Kopie der Teilnahmebescheinigung an das Referat IV A gesendet.

An der TU Darmstadt sind ausschließlich Automatisierte Externe Defibrillatoren (AED) eingesetzt, wie sie auch in anderen öffentlichen Bereichen immer größere Verbreitung finden. Der AED ist ein medizinisches Gerät zur Behandlung von defibrillierbaren Herzrhythmusstörungen durch Abgabe von Stromstößen. Ein den Patienten schädigender Einsatz ist ausgeschlossen.

Die Geräte unterstützen die Hilfeleistenden/ Ersthelfer durch:

  • Sprachsteuerung (z.B. Platzierung der Elektroden)
  • Automatische Kontrolle durch das Gerät, nur dann wird die „Schock-Taste“ freigegeben
  • Sprachgesteuerte weitere Anweisungen (z.B. Aufforderung zur Beatmung oder Herzmassage u.a.)

Der Unternehmer (die TU) ist verpflichtet, Schulungen zur Handhabung anzubieten, jedoch ist die Teilnahme an einer Schulung nicht Voraussetzung für die Anwendung des AED.

Handlungen der Ersthelfer sind im Rahmen des rechtfertigenden Notstandes weder rechtswidrig noch strafbar. Jedoch ist jeder verpflichtet, erforderliche und zumutbare Erste-Hilfe zu leisten (§ 323c Strafgesetzbuch).

In der Arbeitsstättenrichtlinie werden Erste-Hilfe-Räume folgendermaßen definiert:
„Erste-Hilfe-Räume und vergleichbare Einrichtungen sind speziell vorgesehene Räume, in denen bei einem Unfall oder bei einer Erkrankung im Betrieb Erste Hilfe geleistet oder die ärztliche Erstversorgung durchgeführt werden kann.“

Erste Hilfe Räume Stadtmitte (wird in neuem Tab geöffnet)

Erste Hilfe Räume Botanik, Hochschulstadion und Lichtwiese (wird in neuem Tab geöffnet)