Plakatieren und Verteilen von Flyern
Was ist zu veranlassen?
Wir bitten zu beachten, dass das Plakatieren und das Auslegen von Flyern durch das Referat IVC zu gestatten ist.
Plakat- und Flyerentwürfe senden Sie daher bitte zur Gestattung per E-Mail an die Kontaktadresse referat_IVc@zv.tu-…
Wo werden Plakate aufgehängt?
Ausschließlich an den offizielen Aushangflächen der Universitätsverwaltung in den Gebäuden
- S1|01 (Audimax)
- S1|03 (Altes Hauptgebäude, Haupteingang))
- S2|07 (Physik)
- S2|15 (Mathematik/Physik, Eingangsbereich)
- L1|01 (Maschinenbau, Foyer)
- L4|02 (HMZ, Foyer)
- L3|01 (Architektur, Foyer)
- B2|03 (Biologie, Eingangsbereich)
sowie an den Litfaßsäulen im Außenbereich Karo5 (Plateau) und Alten Hauptgebäude (gegenüber Kantplatz).
Sollte festgestellt werden, dass Plakate eigenmächtig und ohne Genehmigung aufgeklebt wurden, so werden diese kostenpflichtig zu Lasten des Verursachers entfernt.
Plakatierungen an anderen Stellen werden ausnahmslos und zeitnah entfernt.
Wer hängt Plakate auf?
Das Aufhängen der Plakate erfolgt ausnahmslos durch das Referat IV C. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie mit der schriftlichen Gestattung.
Was gibt es für Besonderheiten?
Das Aufstellen von Wahlplakaten im Außengelände im Rahmen von anstehenden Hochschulwahlen, ist über die oben genannte Kontaktadresse des Referat IVC gesondert anzufragen.
Wir bitten um Verständnis, dass das Auslegen von Flyern nicht möglich ist. Im Ausnahmefall dürfen Flyer nur direkt an interessierte Personen verteilt werden.