Infobrief – Technikräume und Technikschächte sind keine Lagerräume
Aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes stehen diese Räume nicht als Lagerräume zur Verfügung. Bei einem Brandereignis in einem Technikraum mit zusätzlichen Brandlasten muss mit einem größeren Sachschaden an der Gebäudetechnik gerechnet werden. Bei Technikräumen mit Lüftungsanlagen kann es zu einer Übertragung von Rauch in andere Räume kommen, die an die Lüftungsanlage angeschlossen sind. Bitte achten Sie im täglichen Betrieb darauf, dass Technikräume und Technikschächte nicht zweckentfremdet als Lagerräume genutzt werden bzw. ohnehin, sofern Ihnen die Räumlichkeiten organisatorisch nicht zugeordnet sind, nicht genutzt werden können.