Ruheraum
Nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten, ASR A4.2, Kapitel 6, muss der Arbeitgeber für schwangere und stillende Beschäftigte Einrichtungen zum Hinlegen, Ausruhen und Stillen am Arbeitsplatz oder in unmittelbarer Nähe bereitstellen. Um dieser Forderung gerecht zu werden, sind Ruheräume an der TU Darmstadt eingerichtet und stehen zur Nutzung zur Verfügung.
Die Ausstattung und Betreuung der Ruheräume erfolgt durch das Referat IVA, Sicherheit und Umweltschutz. Ansprechpartnerin ist:
Frau Sabine Grosser
06151 16-24693
sabine.grosser@tu-…
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