Infobrief – Wichtige Informationen zum Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien/Akkus

Lithium-Ionen-Batterien (auch Lithium-Ionen-Akkus genannt) finden immer mehr Anwendungsgebiete, da sie aufgrund ihrer hohen Energiedichte besonders leistungsstark sind. Die hohe Energiedichte birgt allerdings auch Gefahren aufgrund von Störungen im Inneren der Zelle z.B. durch:

  • fehlerhafte Handhabung
  • mechanische Beschädigung
  • thermische Belastungen
  • Kurzschluss
  • Überladung/Tiefentladung

Dadurch kann es zu Reaktionen im Inneren der Batterie kommen, bei denen extreme Hitze freigesetzt wird, die möglicherweise zu Bränden bis hin zu Explosionen führen kann. Zudem können gefährliche Gase bei einem Brand freigesetzt werden.

Für das Verwenden, Bereitstellen und Lagern von Lithium-Ionen-Batterien gibt es zurzeit noch keine rechtlichen Vorschriften. Notwendige Maßnahmen zum sicheren Betrieb sollen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden.

Die Stabsstelle für Arbeitssicherheit hat hierfür zwei Gefährdungs-beurteilungen erstellt, anhand derer die Nutzer von Lithium-Ionen-Batterien eigenständig die Einhaltung notwendiger Maßnahmen überprüfen können.

Im Merkblatt „Lithium-Batterien“ der VdS Schadenverhütung GmbH
(VdS 3103: 2019-06 (03)) wird zwischen Batterien mit geringer, mittlerer und hoher Leistung unterschieden:

Kategorie Wh Gewicht Beispiel GBU notwendig
gering < 100 Wh Handy, Laptop, Akku-Schrauber nein
mittel > 100 Wh < 12 kg E-Bike, E-Roller, Laubbläser ja
hoch > 100 Wh > 12 kg Fahrzeuge, Speicher ja

Beispielhafte Angaben auf einem Akku: 72 V(Volt), 2,5 Ah (Amperestunden)

Berechnung der Wattstunden (Wh): 72 V x 2,5 Ah = 180 Wh

Bitte überprüfen Sie zunächst die Leistung und das Gewicht, der bei Ihnen zum Einsatz kommenden Lithium-Ionen-Batterien, um eine Einstufung vorzunehmen. Batterien gleicher Leistungsklasse müssen nur in einer Gefährdungsbeurteilung betrachtet werden.

1. Kategorie gering

Für diese Kategorie ist keine Gefährdungsbeurteilung auszufüllen unabhängig von der Anzahl der vorhandenen Batterien.

2. Kategorie mittel
Die Gefährdungsbeurteilung (A) dient zur Ermittlung der notwendigen Maßnahmen für die Kategorie mittel, entsprechend den Arbeitsschutzvorgaben.

Benötigen Sie Unterstützung beim Ausfüllen der Tabelle, dann können Sie sich an die Fachkräfte für Arbeitssicherheit über wenden.

3. Kategorie hoch
Die Gefährdungsbeurteilung (B) dient ebenfalls zur Ermittlung der notwendigen Maßnahmen für die Kategorie hoch, entsprechend den Arbeitsschutzvorgaben.

Benötigen Sie Unterstützung beim Ausfüllen der Tabelle, dann können Sie sich an die Fachkräfte für Arbeitssicherheit über wenden.

Für Lithium-Ionen-Batterien der Kategorie hoch sind möglicherweise spezielle Maßnahmen zum Brandschutz notwendig, die im Rahmen einer Risikoanalyse festgelegt werden müssen.

Werden Lithium-Ionen-Batterien der Kategorie hoch in Ihrem Bereich bereitgestellt oder gelagert melden Sie sich bitte für weitere Informationen beim Brandschutzteam der TU Darmstadt über .

Bitte bewahren Sie die ausgefüllten Gefährdungsbeurteilungen in Ihrem Bereich auf. Bei Änderungen oder Erweiterung des Umgangs mit Lithium-Ionen-Batterien sind entsprechende Gefährdungsbeurteilungen zu aktualisieren.

Bei Rückfragen zu diesem Schreiben wenden Sie sich bitte an die Stabsstelle Leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit ( )