Infobrief – Keine Meldepflicht von Laser der Klassen 3 und 4

Daher besteht auch für Ihren Zuständigkeitsbereich keine Verpflichtung zur individuellen Meldung dieser an den Strahlenschutzbevollmächtigten der TU Darmstadt, Herrn Manuel Claus.

Gleichwohl führt das Referat IVA ein Gesamtkataster für diese Laseranlagen, so dass Sie künftig regelmäßig von uns angeschrieben werden, mit der dringenden Bitte, diesen Anfragen regelmäßig nachzukommen.