Diebstahl
Diebstahl von Landes- bzw. TU-Eigentum
Bei Diebstahl von Gegenständen, die sich im Eigentum der TU Darmstadt befinden, wenden Sie sich bitte unverzüglich an das Referat IV B.
Diebstahl von Privateigentum
Vermeiden Sie, private Wertgegenstände und Geld in den Räumlichkeiten der TU Darmstadt unverschlossen aufzubewahren. Sollte dies trotzdem erforderlich sein, geschieht dies grundsätzlich auf eigene Gefahr.
Bei Diebstahl von Privateigentum sollten Sie zunächst Strafantrag bei der Polizei stellen.
Beschäftigte der TU Darmstadt, denen im Rahmen ihrer Tätigkeit Gegenstände abhandengekommen sind, können auf Grundlage der Sachschadensersatz-Richtlinie (SErs-RL) einen Antrag auf Sachschadensersatz, spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Eintritt des Schadensereignisses schriftlich bei der Unfallfürsorgestelle beim Regierungspräsidium Kassel geltend machen. Inwieweit hieraus ein Schadensersatzanspruch besteht, wird im Einzelfall geprüft.
Einbruch in der TU Darmstadt
Sollten Sie einen Einbruch in der TU Darmstadt feststellen, informieren Sie bitte unverzüglich die Polizei sowie die Wache der TU Darmstadt (44 44 4).
Bitte informieren Sie weiterhin schnellstmöglich das Referat IV B.