Brandschutz
Die Verhütung von Bränden und die Verhinderung der Ausbreitung von Bränden, die Bekämpfung von Entstehungsbränden sowie für eine schnelle und gefahrlose Räumung zu sorgen, ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller an der TU Darmstadt beschäftigten Personen.
Alle Universitätsmitglieder sind verpflichtet, durch Vorsicht und Umsicht zur Verhütung von Bränden beizutragen!
Dies beinhaltet insbesondere, dass:
- die Brandschutzordnung und das Verhalten im Brandfall unterwiesen sind;
- die notwendigen Flucht- und Rettungswege frei von Mobiliar, Brandlasten und Abstellgut sind;
- die maximale zulässige Personenanzahl in Hörsälen und Seminarräumen nicht überschritten wird.
Aushänge und Dokumente Brandschutz
(wird in neuem Tab geöffnet) Verhalten im Brandfall (Brandschutzordnung Teil A) MIT Brandmeldeanlagen OHNE Wandhydranten
(wird in neuem Tab geöffnet) Verhalten im Brandfall (Brandschutzordnung Teil A) MIT Brandmeldeanlage MIT Wandhydranten
(wird in neuem Tab geöffnet) Verhalten im Brandfall (Brandschutzordnung Teil A) OHNE Brandmeldeanlage OHNE Wandhydranten
(wird in neuem Tab geöffnet) Verhalten im Notfall
(wird in neuem Tab geöffnet) Arbeitssicherheit und Erste Hillfe
(wird in neuem Tab geöffnet) DGUV Information Brandschutzhelfer