LandesTicket Hessen

Als Beschäftigte der TU Darmstadt können Sie das LandesTicket Hessen bis zum 31.12.2023 nutzen, unter der Voraussetzung, dass Ihr Beschäftigungsverhältnis bis zum Jahresende fortbesteht. Endet Ihr Beschäftigungsverhältnis vorzeitig, so endet natürlich auch die Berechtigung zu dem betreffenden Zeitpunkt.

Mit dem LandesTicket Hessen können Sie in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis den gesamten öffentlichen Regionalverkehr in ganz Hessen (RMV und NVV) sowie im Übergangsbereich des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN) nutzen.

Steuerliche Behandlung der Freifahrtberechtigung

In gleicher Weise wie das Land Hessen übernimmt die TU Darmstadt in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeberin auch im Jahre 2023 die pauschale Versteuerung des sogenannten geldwerten Vorteils des LandesTickets Hessen, wodurch eine Kürzung des steuerlichen Werbungskostenabzugs für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte in Form der Entfernungspauschale im Rahmen der Einkommens-Veranlagung weiterhin unterbleibt. Durch die Nutzung des LandesTickets Hessen entstehen den Beschäftigten damit keinerlei steuerliche Nachteile.

So erhalten Sie Ihr LandesTicket Hessen

Sie erhalten Ihr Landesticket Hessen per Einwurfeinschreiben. Bitte wenden Sie sich bei Fragen per Mail an:

Information für neue Beschäftigte der TU Darmstadt sowie bei Vertragsverlängerungen

Nach Abschluss / Verlängerung Ihres Arbeitsvertrags wird Ihr LandesTicket Hessen automatisch gedruckt und von den Mitarbeiter*innen des Referats IV C per Post an Sie gesendet. Dieser Vorgang kann allerdings einige Tage in Anspruch nehmen. Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr LandesTicket Hessen bereits zum Versand bereit ist, können Sie uns gerne eine unter Angabe Ihres vollständigen Namens und idealerweise Ihrer Personalnummer schicken. Wir prüfen daraufhin den Bearbeitungsstand Ihres LandesTickets Hessen und werden uns sobald wie möglich bei Ihnen melden.