Dienstwohnungen

Die TU Darmstadt verfügt über einzelne Dienstwohnungen, welche unter bestimmten Voraussetzungen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen zugewiesen werden können.

Zuweisungsvoraussetzungen:

Dienstwohnungen dürfen nur zugewiesen werden, wenn die besonderen dienstlichen Verhältnisse es dringend erfordern. Diese Voraussetzung liegt nicht vor, wenn die ständige Einsatzbereitschaft des oder der Landesbediensteten außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit auch auf andere Weise gewährleistet werden kann.

Folglich dürfen Dienstwohnungen nur an solche Bedienstete zugewiesen werden, deren Anwesenheit an der Dienststelle auch außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit aus dienstlichen Gründen sichergestellt sein muss und daher in unmittelbarer Nähe zur Dienststelle wohnen müssen.