Plakatieren und Verteilen von Flyern

Was ist zu veranlassen?


Beachten Sie bitte, dass das Plakatieren und das Auslegen von Flyern durch das Referat IV D zu gestatten ist.

Wir bitten um Verständnis, dass das direkte Auslegen von Flyern nicht möglich ist. Im Ausnahmefall dürfen Flyer nur direkt an interessierte Personen verteilt werden.

Plakat- und Flyerentwürfe senden Sie daher bitte zur Gestattung per E-Mail an die Kontaktadresse.


Wo werden Plakate aufgehängt?


Ausschließlich an den offizielen Aushangflächen der Universitätsverwaltung in den Gebäuden

  • S1|01 (Audimax)
  • S1|03 (Altes Hauptgebäude, EG)
  • S1|05 (Maschinenhaus, Eingangsbereich auf der rechten Seite)
  • S1|15 (Psychologie, Foyer Treppenhaus)
  • S2|07 (Physik, gegenüber Büro HV)
  • S2|15 (Mathematik/Physik, Eingangsbereich)
  • L1|01 (Maschinenbau, EG)
  • L4|02 (HMZ, EG)
  • L3|01 (Architektur, EG Ost Haupteingang)
  • B2|03 (Biologie, Flur EG)

sowie an den Litfaßsäulen im Außenbereich Karo5 (Plateau) und Alten Hauptgebäude (gegenüber Kantplatz).

Sollte festgestellt werden, dass Plakate eigenmächtig und ohne Genehmigung aufgeklebt wurden, so werden diese kostenpflichtig zu Lasten des Verursachers entfernt.

Plakatierungen an anderen Stellen werden ausnahmslos und zeitnah entfernt.


Wer hängt Plakate auf?


Das Aufhängen der Plakate erfolgt ausnahmslos durch das Referat IV D. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie mit der schriftlichen Gestattung.