Ruheraum

Nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten, ASR A4.2, Kapitel 6, muss der Arbeitgeber für schwangere und stillende Beschäftigte Einrichtungen zum Hinlegen, Ausruhen und Stillen am Arbeitsplatz oder in unmittelbarer Nähe bereitstellen. Um dieser Forderung gerecht zu werden, sind Ruheräume an der TU Darmstadt eingerichtet und stehen zur Nutzung zur Verfügung.

Die Ausstattung und Betreuung der Ruheräume erfolgt durch das Referat IV C, Campus Sicherheit.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte bis auf Weiteres an:
Frau Sandra Wiesner
06151 16-27751


Ruheräume Stadtmitte (PDF-Datei) (wird in neuem Tab geöffnet)

Ruheräume Lichtwiese (PDF-Datei) (wird in neuem Tab geöffnet)