Studentische Hilfskräfte und Wissenschaftliche Hilfskräfte

Studentische Hilfskräfte: Vertragslaufzeiten bis zu 6 Jahren (Höchstbefristungsgrenze) ohne besondere Begründung möglich

Die bisherige interne Leitlinie der TU Darmstadt, für Studentische Hilfskräfte eine maximale Beschäftigungszeit von 4 Jahren anzustreben, wurde im Sinne des Kodex für gute Arbeit aufgehoben. Künftig ist eine Beschäftigungsdauer von bis zu 6 Jahren ohne besondere Begründung möglich. Vordienstzeiten sind zu berücksichtigen.

Näheres unter dem Punkt „Grundlagen“- Leitfaden zur Beschäftigung von Studentischen Hilfskräften an der TU Darmstadt (Seite 3 (Ziffer 4)).

I. Studentische Hilfskräfte

Grundsätze zur Beschäftigung studentischer Hilfskräfte an der TU Darmstadt

Die faire Ausgestaltung studentischer Beschäftigungsverhältnisse ist uns wichtig. Dafür schaffen wir eine gemeinsame Verständnisgrundlage, indem wir die für beide Seiten geltenden Rechte und Pflichten transparent machen und mit einem Leitfaden, der auch den „Kodex für gute Arbeit“ berücksichtigt, einen Orientierungsrahmen für studentische Beschäftigungsverhältnisse bieten.

Eine Beschäftigung als studentische Hilfskraft an der TU Darmstadt soll Studierenden die Gelegenheit geben, eigene Fachkenntnisse zu vertiefen und auszubauen, Organisation und Abläufe der Universität näher kennenzulernen und – über die Studienerfahrungen hinausgehend – intensivere Einblicke in Forschung & Lehre zu gewinnen.

Wir verstehen studentische Hilfskräfte als Teil der Gemeinschaft aller Universitätsbeschäftigten. Als Kolleginnen und Kollegen leisten sie mit ihrer Arbeit einen wichtigen Beitrag für die TU Darmstadt. Ein wertschätzender Umgang und die Anerkennung ihrer Leistung sind für uns selbstverständlich.

Im Leitfaden für die Beschäftigung von Studentischen Hilfskräften an der TU Darmstadt (wird in neuem Tab geöffnet) (öffnet sich als pdf in neuem Fenster) sind die wichtigsten Grundlagen und Informationen zusammengefasst. Der Leitfaden unterstützt Sie in der Umsetzung der administrativen Abläufe. Bitte nutzen Sie die jeweils auf dieser Seite eingestellte aktuelle Version sowie die dazugehörigen aktuellen Formulare, die Sie auf der Formular-Seite des Dezernats VII finden.

Folgende Themen greift der Leitfaden auf:

  • Aufgabenbereich
  • Einstellungsvoraussetzungen
  • Rekrutierungswege und Internationalisierung (aktualisiert)
  • Beschäftigungsumfang und Beschäftigungsdauer (aktualisiert)
  • Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht
  • Einstellung und Arbeitsvertrag
  • Vergütung
  • Jahressonderzahlung
  • Sozialversicherungspflicht
  • Geringfügige Beschäftigung (Minijob)
  • Kurzfristige Beschäftigung
  • Besteuerung
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Unfall
  • Urlaub
  • Feiertagsregelung
  • Änderung der persönlichen Daten
  • Mutterschutz
  • Vermögenswirksame Anlagen
  • Weiterbildung
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitszeugnis

Die Stundenvergütung für Studentische Hilfskräfte und für Wissenschaftliche Hilfskräfte wurden im Zuge des gesteigerten Mindestlohnes und im Zusammenhang mit der Unterzeichnung des „Kodex für gute Arbeit“ zum SoSe 2022 erhöht.

Diese seit SoSe 2022 geltenden Studensätze nehmen in Zukunft, erstmalig ab dem Wintersemester 2022/2023, jeweils zeit- und inhaltsgleich an den allgemeinen Entgeltanpassungen in Anlehnung an den Tarifvertrag für die TU Darmstadt (TV-TU Darmstadt) zu dem Vomhundertsatz (Prozentsatz) teil, zu dem sich die Tabellenentgelte im TV-TU Darmstadt verändern. Dies bedeutet eine weitere Erhöhung um 2,2% ab 01.10.2022 und um weitere 1,8% ab 01.08.2023, eine weitere Erhöhung erfolgt ab 01.04.2024..

Die Jahressonderzahlung (bisher 5% des monatlichen Bruttobetrags) ist in die erhöhten Stundensätze eingeflossen und ist dementsprechend bei der Kalkulation nicht mehr zu berücksichtigen. Die SV-Anteile/AG-Anteile sind wie bisher zu berücksichtigen (ca. 30%).

Falls die Studentische/Wissenschaftliche Hilfskraft darauf angewiesen ist, die Grenze einer geringfügigen Beschäftigung (aktuell 538 € monatlich) nicht zu überschreiten, so ist die Möglichkeit einzuräumen, die Stundenzahl vertraglich entsprechend anzupassen.

An der TU Darmstadt gibt es für Studentische Hilfskräfte weiterhin einen Basis-Stundensatz und einen erhöhten Stundensatz, abhängig von den Tätigkeitsinhalten. Der erhöhte Vergütungssatz ist für studentische Hilfskräfte gedacht, denen anspruchsvollere Hilfstätigkeiten im Bereich der Lehre und Forschung übertragen werden. Die Jahressonderzahlung ist in die neuen Vergütungssätze eingeflossen. Die aktuellen Stundensätze sowie die weiteren Steigerungen entnehmen Sie bitte der nachstehenden Tabelle.

Darüber hinaus fallen je nach Beschäftigungsumfang Arbeitgeberanteile für die Sozialversicherung an; beachten Sie bitte den Punkt 9 – Sozialversicherungspflicht – des Leitfadens.

Eine Beschäftgungsdauer von bis zu 6 Jahren ist möglich.

Die Höchstbefristungsgrenze liegt bei 6 Jahren und darf nicht überschritten werden. Vordienstzeiten, auch an anderen Hochschulen, sind zu berücksichtigen. (Vergleiche hierzu Ziffer 4 im „Leitfaden für die Beschäftigung von studentischen Hilfskräften an der TU Darmstadt“)

Stundensätze für die Beschäftigung von Studentischen Hilfskräften (SHK) u. Wissenschaftlichen Hilfskräften (WHK)

Stundensätze Stundensatz
ab 01.04.2022
Stundensatz
ab 01.10.2022
Stundensatz
ab 01.08.2023
Stundensatz
ab 01.04.2024
SHK Basisvergütung 12,00€ 12,26€ 12,48€ 13,46€
SHK erhöhter Stundensatz 13,50€ 13,80€ 14,05€ 15,15€
WHK 16,00€ 16,35€ 16,64€ 17,95€

Arbeitszeitdokumentation

Allgemeiner Hinweis:
Dokumentation der täglichen Arbeitszeit nach § 17 Mindestlohngesetz (studentische wie auch wissenschaftliche Hilfskräfte):

Zu dokumentieren sind Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit im Sinne von Anwesenheitszeiten sowie die Gesamtdauer/Summe der täglichen Arbeitszeit abzüglich der Pausen. Pausen gehören nicht zur Arbeitszeit und sind bei der Angabe der Gesamtdauer herauszurechnen. Eine gesonderte Dokumentation der Pausenzeiten ist nicht erforderlich.

Beispiel:
Beginn: 09:00 Uhr, Ende 15 Uhr; tägl. Gesamtstunden = 6 Stunden
Beginn: 09:00 Uhr, Ende 15:30 Uhr (6 Stunden, 30 Minuten, somit Pause von mindestens 30 Minuten erforderlich); tägl. Gesamt Stunden = 6 Stunden (da 30 min. Pause abgezogen)

Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden ist eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten und bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden ist eine Ruhepause von mindestens 45 Minuten einzuhalten (§ 4 Arbeitszeitgesetz).

Dokumente/Formulare:
Bitte verwenden Sie die jeweils aktuell auf der Formularseite des Dez. VII eingestellten Formulare und Arbeitsverträge (Studentische Hilfskräfte). Damit ist sichergestellt, dass Sie auch bei Änderungen/Anpassungen immer die aktuellen Informationen haben.

II. Wissenschaftliche Hilfskräfte im Sinne des § 82 Abs. 2 HessHG (Hessisches Hochschulgesetz i.d.F. 12/2021)

Die Einstellung als Wissenschaftliche Hilfskraft setzt ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium voraus (Master, Diplom, Magister oder Staatsexamen).

Sofern der Beschäftigungsumfang ein Viertel der regelmäßigen Arbeitszeit übersteigt (für die TU Darmstadt ist die Bezugsgröße die Arbeitszeit der Tarifbeschäftigten, derzeit 40 Stunden), ist das Vertragsverhältnis auf die Höchstbefristungsgrenze im Sinne von § 2 Abs. 1 WissZeitVG anzurechnen.

An der TU Darmstadt beträgt der Stundensatz für Wissenschaftliche Hilfskräfte ab 01.04.2024 17,95€ (bisher 16,64€). Die Übersicht entnehmen Sie bitte der Tabelle am Seitenanfang. Die Jahressonderzahlung ist in die neuen Vergütungssätze eingeflossen.

Die Verdienstgrenze im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung („Mini-Job“) liegt derzeit bei 538€.

Darüber hinaus fallen je nach Beschäftigungsumfang Arbeitgeberanteile für die Sozialversicherung an. Diese entsprechen den Hinweisen im Leitfaden für die Beschäftigung von Studentischen Hilfskräften – Punkt 9 – Sozialversicherungspflicht – und Punkt 10 – Geringfügige Beschäftigung.

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