Aufnahmevereinbarung
Vereinfachtes aufenthaltsrechtliches Verfahren für Wissenschaftler:innen aus Nicht-EU-Staaten
Die TU Darmstadt kann als durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) anerkannte Forschungseinrichtung eine Aufnahmevereinbarung mit Forscher:innen aus Nicht-EU-Staaten abschließen. Wir empfehlen – insbesondere für die Einstellung künftiger wissenschaftlicher Mitarbeiter:innen – die Aufnahmevereinbarung zu verwenden. Hierbei unterstützt Sie das . (vgl. 1. Wie bekommt die/der Forscher:in eine Aufnahmevereinbarung?) Welcome Centre der TU Darmstadt
Leitfaden zur Einstellung internationaler Wissenschaftler_innen |
(wird in neuem Tab geöffnet) Aufnahmevereinbarung (Muster) |
Stand: Dezember 2024