Bitte gehen Sie zunächst auf das Welcome Centre der TU Darmstadt zu. Die Mitarbeiter:innen unterstützen internationale Forschende an der TU Darmstadt und bieten fachkundige Beratung und praktische Hilfe bei nicht-wissenschaftlichen Fragen des internationalen Forscherlebens in Darmstadt. Sie bereiten die Aufnahmevereinbarung mit Ihnen gemeinsam vor.
Die Aufnahmevereinbarung wird in zweifacher Ausfertigung erstellt und ist zentral zu zeichnen. Dies wird im Dezernat VII, Personal- und Rechtsangelegenheiten, übernommen; die Mitarbeiter:innen des Welcome Centres leiten hierzu die Aufnahmevereinbarung an das Dezernat VII weiter.
Das Welcome Centre erhält die gezeichnete Aufnahmevereinbarung vom Dezernat VII, zunächst als Scan und dann das Original in zweifacher Ausfertigung, zur Unterzeichnung durch die/den Forscher:in zurück.
Die Aufnahmevereinbarung ist auch von dem/der Forscheri:n zu unterschreiben und der Botschaft bzw. dem Konsulat im jeweiligen Wohnsitzland vorzulegen. Bei der Beantragung des Visums ist in der Regel eine Reisekrankenversicherung nachzuweisen. Für die Erteilung des späteren Aufenthaltstitels im Inland ist die Ausländerbehörde des Ortes, an dem der/die Forscher:in in Deutschland wohnt, zuständig. Der Nachweis einer Krankenversicherung ist zwingend erforderlich.