Aufnahmevereinbarung

Vereinfachtes aufenthaltsrechtliches Verfahren für Wissenschaftler_innen aus Nicht-EU-Staaten

Die TU Darmstadt kann als durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) anerkannte Forschungseinrichtung eine Aufnahmevereinbarung mit Forscher_innen aus Nicht-EU-Staaten abschließen. Wir empfehlen – insbesondere für die Einstellung künftiger wissenschaftlicher Mitarbeiter_innen – die Aufnahmevereinbarung zu verwenden.

Bitte gehen Sie zunächst auf das Welcome Centre der TU Darmstadt zu. Die Mitarbeiter_innen unterstützen internationale Forschende an der TU Darmstadt und bieten fachkundige Beratung und praktische Hilfe bei nicht-wissenschaftlichen Fragen des internationalen Forscherlebens in Darmstadt. Sie bereiten die Aufnahmevereinbarung mit Ihnen gemeinsam vor.

Die Aufnahmevereinbarung wird in zweifacher Ausfertigung erstellt und ist zentral zu zeichnen. Dies wird im Referat VII E übernommen; die Mitarbeiter_innen des Welcome Centres leiten hierzu die Aufnahmevereinbarung an das Rerferat VII E weiter.

Das Welcome Centre erhält die gezeichnete Aufnahmevereinbarung vom Referat VII E, zunächst als Scan und dann das Original in zweifacher Ausfertigung, zur Unterzeichnung durch die/den Forscher_in zurück.

Die Aufnahmevereinbarung ist auch von dem/der Forscher_in zu unterschreiben und der Botschaft bzw. dem Konsulat im jeweiligen Wohnsitzland vorzulegen. Bei der Beantragung des Visums ist in der Regel eine Reisekrankenversicherung nachzuweisen. Für die Erteilung des späteren Aufenthaltstitels im Inland ist die Ausländerbehörde des Ortes, an dem der/die Forscher_in in Deutschland wohnt, zuständig. Der Nachweis einer Krankenversicherung ist zwingend erforderlich.

Die Aufnahmevereinbarung ist ein privatrechtlicher Vertrag und dient der zügigen Erlangung eines Visums und späteren Aufenthaltstitels als Forscher_in (§ 18d AufenthG). Die Erteilung des Visums wie auch des Aufenthaltstitels setzt insbesondere voraus, dass der Lebensunterhalt des/der Forscher_in gesichert ist.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge).

Unterstützung und weitere Informationen, insbesondere auch zu alternativen Aufenthaltstiteln, erhalten Sie durch das Welcome Centre der TU Darmstadt.

Stand: April 2020