Aufnahmevereinbarung

Vereinfachtes aufenthaltsrechtliches Verfahren für Wissenschaftler:innen aus Nicht-EU-Staaten

Die TU Darmstadt kann als durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) anerkannte Forschungseinrichtung eine Aufnahmevereinbarung mit Forscher:innen aus Nicht-EU-Staaten abschließen. Wir empfehlen – insbesondere für die Einstellung künftiger wissenschaftlicher Mitarbeiter:innen – die Aufnahmevereinbarung zu verwenden. Hierbei unterstützt Sie das Welcome Centre der TU Darmstadt. (vgl. 1. Wie bekommt die/der Forscher:in eine Aufnahmevereinbarung?)

Bitte gehen Sie zunächst auf das Welcome Centre der TU Darmstadt zu. Die Mitarbeiter:innen unterstützen internationale Forschende an der TU Darmstadt und bieten fachkundige Beratung und praktische Hilfe bei nicht-wissenschaftlichen Fragen des internationalen Forscherlebens in Darmstadt. Sie bereiten die Aufnahmevereinbarung mit Ihnen gemeinsam vor.

Die Aufnahmevereinbarung wird in zweifacher Ausfertigung erstellt und ist zentral zu zeichnen. Dies wird im Dezernat VII, Personal- und Rechtsangelegenheiten, übernommen; die Mitarbeiter:innen des Welcome Centres leiten hierzu die Aufnahmevereinbarung an das Dezernat VII weiter.

Das Welcome Centre erhält die gezeichnete Aufnahmevereinbarung vom Dezernat VII, zunächst als Scan und dann das Original in zweifacher Ausfertigung, zur Unterzeichnung durch die/den Forscher:in zurück.

Die Aufnahmevereinbarung ist auch von dem/der Forscheri:n zu unterschreiben und der Botschaft bzw. dem Konsulat im jeweiligen Wohnsitzland vorzulegen. Bei der Beantragung des Visums ist in der Regel eine Reisekrankenversicherung nachzuweisen. Für die Erteilung des späteren Aufenthaltstitels im Inland ist die Ausländerbehörde des Ortes, an dem der/die Forscher:in in Deutschland wohnt, zuständig. Der Nachweis einer Krankenversicherung ist zwingend erforderlich.

Die Aufnahmevereinbarung ist ein privatrechtlicher Vertrag und dient der zügigen Erlangung eines Visums und späteren Aufenthaltstitels als Forscher_in (§ 18d AufenthG). Die Erteilung des Visums wie auch des Aufenthaltstitels setzt insbesondere voraus, dass der Lebensunterhalt des/der Forscher_in gesichert ist.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge).

Unterstützung und weitere Informationen, insbesondere auch zu alternativen Aufenthaltstiteln, erhalten Sie durch das Welcome Centre der TU Darmstadt.

Stand: Dezember 2024