Datenschutz

Die Vorschriften des Hessischen Datenschutzgesetzes (HDSG) gelten für sämtliche Bereiche der TU Darmstadt. Die Beschäftigten der TU Darmstadt können sich in allen Angelegenheiten des Datenschutzes auch ohne Einhaltung des Dienstweges direkt an den behördlichen Datenschutzbeauftragten wenden.