Elektronisches Lohnsteuerkarte (ELStAM-Verfahren)

Informationen zur Einführung der elektronische Lohnsteuerkarte

Mit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte wird die Papier-Lohnsteuerkarte seit dem Jahr 2013 durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Die Angaben der bisherigen Vorderseite der Lohnsteuerkarte (Steuerklasse, Kinder, Freibeträge und Kirchensteuerabzugsmerkmal) werden in einer Datenbank der Finanzverwaltung zum elektronischen Abruf für die Arbeitgeber bereitgestellt und als Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) bezeichnet.

Für das ELStAM-Verfahren muss der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber nur noch den Tag der Geburt und die steuerliche Identifikationsnummer mitteilen sowie die Auskunft geben, ob es sich um das Haupt- oder um ein Nebenarbeitsverhältnis handelt. Diese Angaben wurden auf der Lohnsteuerkarte des Jahres 2010 bzw. auf den Ersatzbescheinigungen der Folgejahre aufgedruckt.

Damit kann der Arbeitgeber die Lohnsteuerabzugsmerkmale des Arbeitnehmers elektronisch bei der Finanzverwaltung abrufen. Veränderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale werden dem Arbeitgeber mittels Änderungslisten durch die Finanzverwaltung mitgeteilt.

Die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) ist eine bundeseinheitliche und lebenslang gültige steuerliche Identifikationsnummer von in Deutschland gemeldeten Bürgern.

Mehr Informationen:

Hessisches Ministerium der Finanzen

Hochschul-Bezügestelle BHF

Stand: Juni 2018