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Wahl der Mitglieder der Fachkollegien der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)

2019/09/25

In der Zeit vom 21.10.2019, 14:00 Uhr bis zum 18.11.2019, 14:00 Uhr ist die Stimmabgabe für die Wahl der Mitglieder der Fachkollegien für die Amtsperiode 2020–2023 möglich.

Informationen hierzu finden Sie unter: http://www.dfg.de/dfg_profil/gremien/fachkollegien/fk_wahl2019/index.jsp.

Für die aktive Wahlberechtigung nach § 2 Abs. 2 Wahlordnung DFG persönlich qualifiziert sind:

a) Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die vor dem ersten Tag der Wahlfrist erfolgreich die mündliche Doktorprüfung (oder eine anerkannte vergleichbare Abschlussprüfung) abgelegt haben sowie

b) Professorinnen und Professoren (einschließlich Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren), wenn sie am ersten Tag der Wahlfrist eine nicht auf diesen Tag beschränkte wissenschaftlich forschende Tätigkeit ausüben.

Wahlberechtigte, auch wenn sie an mehreren Einrichtungen wissenschaftlich forschen, dürfen nur einmal wählen. Wenn sie an einer Mitgliedshochschule (z.B. TU Darmstadt) wissenschaftlich forschen, werden sie dort als wahlberechtigt erfasst (§ 2 Abs. 6 Wahlordnung DFG).

Die Wahlberechtigten erhalten rechtzeitig über das Wahlamt der TU Darmstadt die notwendigen Unterlagen. Mit dem Erhalt Ihrer Wahlunterlagen ist mit Anfang, spätestens Mitte Oktober zu rechnen. Sollten Sie keine Wahlunterlagen erhalten haben, aber der Ansicht sein, dass Sie wahlberechtigt sind, wenden Sie sich bitte zur Klärung an das Wahlamt [ ].

Die zugrundeliegende Wahlordnung der DFG finden Sie in deutscher und englischer Sprache unter: https://www.dfg.de/formulare/70_01/index.jsp.