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Erhöhung Beamtenbesoldung

2020/01/14

Durch das Hessische Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2019/2020/2021 vom 19. Juni 2019 (GVBl. S. 110) wird die Besoldung wie folgt angehoben:

Ab dem 1. Februar 2020

1. Beamtinnen und Beamte:

  • Erhöhung der Grundgehaltssätze, des Familienzuschlags, der Amtszulagen und der allgemeinen Stellenzulage zum 1. Februar 2020 einheitlich um 3,2 Prozent.
  • Erhöhung der Mehrarbeitsvergütungssätze zum 1. Februar 2020 um 3,2 Prozent.

2. Anwärterinnen und Anwärter:

  • Erhöhung der Anwärtergrundbeträge zum 1. Januar 2020 um 3,2 Prozent.