Erhöhung Beamtenbesoldung
2020/01/14
Durch das Hessische Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2019/2020/2021 vom 19. Juni 2019 (GVBl. S. 110) wird die Besoldung wie folgt angehoben:
Ab dem 1. Februar 2020
1. Beamtinnen und Beamte:
- Erhöhung der Grundgehaltssätze, des Familienzuschlags, der Amtszulagen und der allgemeinen Stellenzulage zum 1. Februar 2020 einheitlich um 3,2 Prozent.
- Erhöhung der Mehrarbeitsvergütungssätze zum 1. Februar 2020 um 3,2 Prozent.
2. Anwärterinnen und Anwärter:
- Erhöhung der Anwärtergrundbeträge zum 1. Januar 2020 um 3,2 Prozent.