Mitteilung

Corona-Virus: Mobile Arbeit

12.03.2020

Mobile Arbeit für Beschäftigte der TU Darmstadt außerhalb der geltenden Regelungen aufgrund Corona Virus

Das Präsidium empfiehlt den TU-Mitgliedern mit Personalverantwortung hinsichtlich der Möglichkeit von mobiler Arbeit von zu Hause folgendes:

Bisher ist offiziell mobile Arbeit an der TU Darmstadt nur für Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich der seit 1.9.2019 geltenden Arbeitszeitregelungen und nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Das Präsidium empfiehlt nunmehr, Beschäftigten, insbesondere denen, die z. B. zu der offiziellen Risikogruppe gehören (Menschen mit Vorerkrankungen) sehr großzügig mobile Arbeit zu ermöglichen. Auch wenn keine Vorerkrankung vorliegt, kann selbstverständlich im Einvernehmen mobil von zu Hause gearbeitet werden.