Novelle des Hessischen Hochschulgesetzes 2021

03.08.2021

Der Technischen Universität Darmstadt wurde mit Schreiben vom 18.05.2021 Gelegenheit gegeben, zu dem am 17.5.2021 vom Kabinett zur Anhörung freigegebenen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung und Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften und zur Anpassung weiterer Rechtsvorschriften (insbesondere TUD-Gesetz) bis zum 30.06.2021 Stellung zu nehmen.

Zur Novelle des Hochschulrechts 2021 wurde unter Einbeziehung u.a. der Universitätsversammlung und des Hochschulrates die folgende Stellungnahme der Technischen Darmstadt (wird in neuem Tab geöffnet)an das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst übermittelt.

Darüber hinaus erfolgte eine Stellungnahme der Konferenz Hessischer Universitätspräsidien (KHU) (wird in neuem Tab geöffnet), welche die Rückmeldungen der Präsidien der der Goethe-Universität Frankfurt, der Justus-Liebig-Universität Gießen, der Universität Kassel, der Philipps-Universität Marburg sowie der Technischen Universität Darmstadt bündelt.